Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Bebauungsplan XIV-117a vom 13.02.2008 für das Grundstück Lipschitzallee 50 im
Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt ist am 16.12.2008 durch Rechtsverordnung
des Bezirksamts Neukölln festgesetzt worden.
Die
Verordnung ist am 27.01.2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 2
auf Seite 11 verkündet und am 30.07.2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt für
Berlin Nr. 18 auf Seite 391 berichtigt worden.
Das
Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung als
erledigt an.
09.07.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 6.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-117a für das Grundstück Lipschitzallee 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt („Lipschitzallee“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-117a wird nach §6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7.November 1999 (GVBl. S.578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B,4.6.3 der anliegenden Begründung beschrieben.
Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-117a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Es erfolgt ein Redebeitrag von Herrn BV Morsbach.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP und GRAUEN bei Enthaltung der LINKEN und einer Enthaltung des fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.
27.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 14.12 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen