Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, Jugendliche hinsichtlich der
Thematik „Homophobie“ zu sensibilisieren bzw. die Jugendlichen über
diese Problematik aufzuklären.
27.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 12.5 - überwiesen
Das Bezirksamt wird ersucht, Jugendliche hinsichtlich der Thematik
„Homophobie“ zu sensibilisieren bzw
Das Bezirksamt wird ersucht,
Jugendliche hinsichtlich der Thematik „Homophobie“ zu
sensibilisieren bzw. die Jugendlichen über diese Problematik aufzuklären.
Der Überweisung des Antrages in den
Jugendhilfeausschuss wird einstimmig zugestimmt.
18.02.2010 - Jugendhilfeausschuss
Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
Auch diesen Antrag kann Frau Vonnekold schlecht nachvollziehen
Auch
diesen Antrag kann Frau Vonnekold schlecht nachvollziehen. Während Frau
Schwarzer das Bezirksamt ersucht, Jugendliche über die Thematik
„Homophobie“ aufzuklären und in der Hinsicht zu sensibilisieren,
beschäftigt sich das Bezirksamt seit mehreren Jahren schon damit.
Als
Beispiel führt Frau Vonnekold den Wettbewerb „Respektbotschafter“,
veranstaltet vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg an, den der
Neuköllner Girls Club „Schilleria“ mit seinem Beitrag „Laura
und Haifa“ gewann.
Beleidigungen
und Diskriminierungen in Einrichtungen werden nicht geduldet, sondern werden
thematisiert. Frau Vonnekold ist sich sicher, dass alle Einrichtungen im Umgang
mit der Thematik sensibilisiert sind. Der Leiter des Jugendclubs
„Manege“ bestätigt dieses. Kommt es im Bezug auf die Thematik Homophobie
zu Diskriminierungen, wird dies mit den Jugendlichen debattiert und aufgeklärt.
Frau
Schwarzer meint, dass es noch zu wenig Bemühungen gibt, die Jugendlichen im
Bezug auf das Thema Homophobie zu sensibilisieren. Sie schlägt vor, Vertreter
aus passenden Institutionen zur Aufklärung in die Einrichtungen einzuladen.
Frau
Vonnekold und Frau Thurley betonen wiederholt, dass man in allen Einrichtungen
bemüht ist, den Jugendlichen in den Einrichtungen die Thematik näher zu bringen
und weisen darauf hin, dass dies sogar Teil des Leitbildes des Jugendamtes ist.
Frau
Schwarzer sind dies aber zu wenig Bemühungen, so dass sie ihren Antrag aufrecht
erhält.
Frau
Finger bittet sodann um Abstimmung des Antrages. Der Antrag wird mit 4
Zustimmungen, 7 Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
24.03.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 10.6 - überwiesen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung
des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung
des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht,
Jugendliche hinsichtlich der Thematik „Homophobie“ zu
sensibilisieren bzw. die Jugendlichen über diese Problematik aufzuklären.
Der Rücküberweisung der Beschlussempfehlung in den Jugendhilfeausschuss
wird einstimmig zugestimmt.
15.04.2010 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
Problematik und Verfahrensweise sind die gleichen wie unter TOP 4 dargestellt
Problematik und Verfahrensweise sind die gleichen wie unter TOP 4 dargestellt.
Frau Finger formuliert den neuen Antrag:
Das Bezirksamt wird gebeten, die bereits begonnenen Projekte, Jugendliche zum Thema Homophobie zu sensibilisieren und aufzuklären, fortzusetzen. Weiterhin wird das BA gebeten, diese wichtige Arbeit durch weitere geeignete Projekte zu unterstützen.
Frau Finger bittet um Abstimmung des Antrags. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
28.04.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 11.8 - gegenstandslos
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung
des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung
des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht,
Jugendliche hinsichtlich der Thematik „Homophobie“ zu
sensibilisieren bzw. die Jugendlichen über diese Problematik aufzuklären.
Die
Beschlussempfehlung ist bei Gegenstimmen der FDP durch Beschluss Drs. Nr.
1414/XVIII gegenstandslos.