Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der
Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:
Die Bezirkshaushaltsrechnung für das
Haushaltsjahr 2008 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden
Abschlussergebnissen genehmigt:
Einnahmen609.015.880,50
EURO
Ausgaben608.712.462,12
EURO
Kassenmäßiges
Jahresergebnis 303.418,38
EURO
Haushaltsreste291.188,10
EURO
(= Ausgabeermächtigung für 2009)
Begründung und Rechtsgrundlage:
Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des
Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine
Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und
Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der
Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der
Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat.
Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung
entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG,
allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus
auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung.
Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer
Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr.
9 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in der Fassung vom 1. Januar 2009).
Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem
Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein
Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.
23.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 7.7 - überwiesen
Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wird in der
Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:
Die Bezirkshaushaltsrechnung für das
Haushaltsjahr 2008 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden
Abschlussergebnissen genehmigt:
Einnahmen609.015.880,50
EURO
Ausgaben608.712.462,12
EURO
Kassenmäßiges Jahresergebnis 303.418,38 EURO
Haushaltsreste291.188,10
EURO
(= Ausgabeermächtigung für 2009)
Begründung und Rechtsgrundlage:
Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des
Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine
Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und
Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der
Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der
Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat.
Über die Genehmigung der
Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach §
12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch
das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung.
Die beiliegende
Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden
Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO, Berliner
Haushaltsrechnung in der Fassung vom 1. Januar 2009). Sie weist nach, mit
welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet
hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft
des Bezirksamtes.
Der Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in
den Hauptausschuss wird einstimmig zugestimmt.
02.11.2009 - Hauptausschuss
N 3 - vertagt
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
07.12.2009 - Hauptausschuss
Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Jahr 2008 wird einstimmig beschlossen
Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Jahr 2008 wird einstimmig beschlossen.
Eine entsprechende Vorlage zur nächsten Sitzung der BVV wird durch das BVV-Büro gefertig.
27.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 9.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme
der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur
Beschlussfassung in folgender Fassung:
Die Bezirkshaushaltsrechnung für das
Haushaltsjahr 2008 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden
Abschlussergebnissen genehmigt:
Einnahmen609.015.880,50
EURO
Ausgaben608.712.462,12
EURO
Kassenmäßiges Jahresergebnis 303.418,38 EURO
Haushaltsreste291.188,10
EURO
(= Ausgabeermächtigung für 2009)
Begründung und Rechtsgrundlage:
Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des
Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine
Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und
Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der
Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der
Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat.
Über die Genehmigung der
Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach §
12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch
das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung.
Die beiliegende
Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften
zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in
der Fassung vom 1. Januar 2009). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die
Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen
ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des
Bezirksamtes.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.