Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bebauungsplan XIV-256-1 bestehend aus der Planzeichnung
vom 8. Januar 2009 für Teilflächen des Grundstücks Koppelweg/Mohriner Allee 82/Am
Kienpfuhl im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz ist am 15. Juni 2010 durch
Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 10. Juli 2010 im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 348 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1131/XVIII) als erledigt an.
08.07.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 7.1 - überwiesen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a.Der
vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich
Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-256-1 für Teilflächen des
Grundstücks Koppelweg / Mohriner Allee 82 / Am Kienpfuhl im Bezirk Neukölln,
Ortsteil Britz („Am Bergpfuhl“) sowie der Entwurf der
Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 wird nach
§ 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in
der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des
Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl.
2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006
(GVBl. S. 819) beschlossen.
b.Der
Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs.
4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung
festgesetzt werden.
c.Gleichzeitig
beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit,
wie unter Abschnitt B, II.3.7 der anliegenden Begründung beschrieben.
d.Nach
Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung
eine Mitteilung zu machen.
Der Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in den
Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt.
13.10.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung
Ö 2 - im Ausschuss abgelehnt
Herr Morsbach bezieht sich auf das Ergebnis der Sitzung der
Bezirksverordnetenver-sammlung vor den Sommerferien, das eine Rücküberweisung
in den Ausschuss zur Besprechung in Anwesenheit des Investors First Home, Frau
Dr
Herr Morsbach bezieht sich auf das Ergebnis der
Sitzung der Bezirksverordnetenver-sammlung vor den Sommerferien, das eine
Rücküberweisung in den Ausschuss zur Besprechung in Anwesenheit des Investors
First Home, Frau Dr. Stammer, vorsieht. Anwesend ist ebenfalls die
Bürgerinitiative; Herr Lürgen, Herr Schich und Herr Fiolka haben Rederecht.
Herr Groth baut seinen fachlichen Vortrag auf den
Erläuterungen der Sitzung vom Juni dieses Jahres auf und stellt anhand von
Graphiken die betroffenen Areale dar. Im gültigen B-Plan sind derzeit14.782 qm als Grünfläche vorgesehen, davon
sind im Eigentum der First Home ca. 9.500 €. Hiervon sollen 3.447 qm für
den Bau von fünf Einfamilienhäusern genutzt werden. Für den restlichen Teil der
Fläche (rd. 6.000 qm) gibt es einen städtebaulichen Vertrag mit der First Home,
der die Anlage einer Durchwegung und naturnahen Grünfläche vorsieht. Mit diesem
Mittel wird der eigentliche, im damaligen B-Plan festgeschriebene Zweck - eine
öffentliche Parkanlage herzustellen - erreicht.
Ein Vertreter der Bürgerinitiative weist auf die
weiteren Flächen hin, die für eine vollständige Durchwegung genutzt werden
müssen. Dabei befindet sich ein kleineres Flurstück im Eigentum des
Tiefbauamtes und der größere Teil im Eigentum der Stadt und Land.
Herr Wittke fragt nach der Haltung der Stadt und Land
zum bezirklichen Vorhaben, eine Durchwegung herzustellen. Eine Anfrage auf
Bebauung wurde abgelehnt. Bislang gibt es aber keine konkreten Verhandlungen
mit der Stadt und Land, um die Gründurchwegung weiterzuführen. Mit den 9.500 qm
der Frist Home soll ein erster Schritt zur Realisierung gemacht werden. Herr
Schumacher hält es für möglich, dass das Modell „First Home“ Schule
macht und sich auch die Stadt und Land darauf bezieht, um noch bauen zu können.
Herr Bezirksstadtrat Blesing hält dies für reine
Spekulation, da diese Teilfläche viel schmaler ist und kaum möglich ist,
Teilstücke herauszulösen.
Herr Biele greift den Diskussionspunkt auf und
spricht sich dafür aus, dass auchder
Stadt und Land die gleichen Rechte wie der First Home zugebilligt werden
müssten. Grundsätzlich wird die Fraktion der Grünen bei ihrer ablehnenden
Haltung bleiben, denn im Bezirk muss immer mehr Grünfläche Wohnbauten weichen.
Herr Posselt sieht eine Schwierigkeit in der
Realisierung des Gesamtvorhabens aufgrund der unterschiedlichen
Eigentumsverhältnisse.
Frau Dr. Stammer trägt den weiteren Verlauf bei
Ablehnung bzw. Befürwortung des B-Planes vor. Die First Home hat 2005 das
Gesamtgelände von der Gagfah in Kenntnis der festgeschriebenen öffentlichen
Parkanlage auf einem Teil erworben und die vorhandene Bebauung entwickelt.
Aufgrund der Festschreibung im B-Plan muss der Bezirk die Fläche zum
Verkehrswert zurückkaufen. Hieran hat der Bezirk kein Interesse, da derzeit die
finanziellen Mittel zur Herrichtung der Parkanlage fehlen. Mit der Verwaltung
wurde der Weg erarbeitet, dass durch den Bau von freistehenden
Einfamilienhäusern die Anlage und Pflege einer Durchwegung aufder Restfläche gesichert ist. Hierüber wurde
ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der auch eine mit dem Naturschutz-
und Grünflächenamt abgesprochene Bepflanzung beinhaltet. Alternativ müsste beim
Scheitern des B-Planes das Land Berlin die Fläche von der First Home für ca. 30
Euro pro qm abkaufen. Bis dahin wird das Grün mit einem Zaun stärker
abgesichert werden, da die Gräben zur Entwässerung der Reihenhäuser eine
Unfallgefahr bergen.
Herr Bezirksstadtrat Blesing führt weiter aus, dass
dann in der Investitionsplanung für 2014/2015 die Herstellung einer Grünanlage
eingestellt werden müsste. Da es sicheindeutig um keine überörtliche Grünanlage handelt, ist ein erheblicher
Teil der Herstellungskosten auf die angrenzenden Anlieger nach dem
Erschließungsbeitrags-gesetz umzulegen bzw. ist sogar vorzufinanzieren.
Herr Eichholz fragt nach der Möglichkeit, die Fläche
als Pachtland für Kleingärtner zu nutzen. Frau Dr. Stammer trägt die Antwort
des Bezirksverbandes Süden der Kleingärtner vor, der aufgrund der nahen
Wohnbebauung und fehlenden Zufahrtsmöglichkeit dieses Angebot verworfen hat.
Die Bürgerinitiative reklamiert, dass die Häuser insbesondere
eine Gruppe von Bäumen vernichten wird und die im Städtebauvertrag festgelegten
20 Bäume keinen adäquaten Ersatz böten. Herr Groth weist darauf hin, dass nach
dem Baumschutzgesetz hierfür extra Nachpflanzungen erfolgen müssen und diese
nicht im inhaltlichen Zusammenhang mit dem städtebaulichen Vertrag zu sehen
sind.
Herr Bezirksstadtrat Blesing weist vor der Abstimmung
des B-Planes darauf hin, dass die Verwaltung hier pflichtgemäß eine
Lösungsvariante vorgeschlagen hat, die einerseits dem Begehren des Investors
entgegenkommt, aber auch das öffentliche Ziel -die Herstellung und Pflege der Grünanlage – sichert, ohne dabei den ohnehin belasteten
Bezirkshaushalt in Anspruch zu nehmen.
Mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU,
der Grünen, der FDP und der Grauen wird bei Befürwortung durch die Fraktionen
der SPD und der Linken der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des B-Planes
XIV-256-1 „Am Bergpfuhl“ in
der Sitzung Anfang Dezember empfohlen.
27.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 9.5 - vertagt
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung
der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Vorlage zur
Beschlussfassung in folgender Fassung:
a.Der
vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich
Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-256-1 für Teilflächen des
Grundstücks Koppelweg/Mohriner Allee 82/Am Kienpfuhl im Bezirk Neukölln,
Ortsteil Britz („Am Bergpfuhl“) sowie der Entwurf der
Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 wird nach
§ 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in
der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des
Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl.
2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006
(GVBl. S. 819) beschlossen.
b.Der
Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs.
4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung
festgesetzt werden.
c.Gleichzeitig
beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, II.3.7 der anliegenden Begründung
beschrieben.
d.Nach
Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung
eine Mitteilung zu machen.
Die Beschlussempfehlung wird auf Grund der Drs. Nr.
1329/XVIII vertagt.
24.02.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 10.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:
Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-256-1 für Teilflächen des Grundstücks Koppelweg / Mohriner Allee 82 / Am Kienpfuhl im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz („Am Bergpfuhl“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 wird nach §6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7.November 1999 (GVBl. S.578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß §6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß §6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, II.3.7 der anliegenden Begründung beschrieben.
Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Es erfolgen Redebeiträge von Herrn BV Morsbach, Herrn BV Wittke, Herrn BV Oeverdieck, Herrn BV Schumacher, Frau BV Schwarzer, Herrn BV Posselt, Herrn BV Biedermann, Herrn BzStR Blesing, Herrn BV Oeverdieck, Herrn BV Wittke, Herrn BV Schumacher, Frau BV Schwarzer, Herrn BV Scharmberg und Herrn BV Wittke.
Die Rücküberweisung der Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der FDP und GRAUEN abgelehnt (1. Abstimmung).
Die Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der FDP und GRAUEN abgelehnt (2. Abstimmung).
Ursprungsvorlage: Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes, Abteilung Bauwesen:
Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-256-1 für Teilflächen des Grundstücks Koppelweg/Mohriner Allee 82/Am Kienpfuhl im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz („Am Bergpfuhl“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 wird nach §6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7.November 1999 (GVBl. S.578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß §6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß §6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, II.3.7 der anliegenden Begründung beschrieben.
Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der FDP und GRAUEN zugestimmt (3. Abstimmung).
Gem. § 38 Abs. 6 der GO für die BVV Neukölln unterbricht Herr BV-Vorsteher die Sitzung von 19.55 Uhr bis 20.14 Uhr.
01.09.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 14.12 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen