Die Anerkennung der sportlichen Förderungswürdigkeit richtet sich nach dem Gesetz über die Förderung des Sports im Land Berlin (Sportförderungsgesetz-SportFG, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 05.07.2021 (GVBL Seite 842).
Vereine fördern
Der organisierte Sport bildet mit rund 2.300 Vereinen die Grundlage für das vielseitige Angebot und die daraus resultierenden zahlreichen Erfolge. Die meisten von ihnen sind in sportartenbezogenen Fachverbänden organisiert und gehören dem Landessportbund Berlin e. V. an. Es ist mit rund 780.000 Mitgliedern die größte gemeinnützige Organisation der Stadt. Zu den Aufgaben gehört die Koordinierung sämtlicher Aktivitäten im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Jugendarbeit.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterstützt förderungswürdige Vereine finanziell und beratend mit unterschiedlichen Maßnahmen.
Inhaltsverzeichnis
- Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Sportvereinen
- Nutzung der öffentlichen Sportanlagen des Landes Berlin für Vereine
- Berlinweites Sportstättenportal bietet Vereinen eine gute Übersicht über die öffentliche Sportinfrastruktur
- Förderung von Vereinsinvestitionen
- Förderung von Projekten - Das Berliner Teilhabeprogramm
- Ehrenamtliches Engagement im Sport
- Ansprechpersonen in den Bezirken
-
Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen (SPAN)
Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung IV – Sport
Ansprechpersonen
Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Sportvereinen
Frau Träger / Herr Krai
Beratung zum Vereinsinvestitionsprogramm
Frau Thalheim
Beratung zum Teilhabeprogramm
Herr Rieger