Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Referat I C – ist oberste Landesaufsichtsbehörde für das Glücksspielwesen. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Die Ordnungsaufgaben für länderübergreifende Glücksspielerlaubnisse (Mitwikung) oder vom Land Berlin veranstaltete Glücksspiele,
- die Aufsicht über die Spielbank Berlin,
- die Fachaufsicht über das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – Zentrale Einwohnerangelegenheiten – in Angelegenheiten des Glücksspielwesens und
- die Staatsaufsicht über die Deutsche Klassenlotterie und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie.
Das Land Berlin betreibt gemeinsam mit anderen Bundesländern die Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL).
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – II A – (Friedrichstr. 219 in 10958 Berlin) ist auf dem Gebiet des Glücksspielwesens zuständig für die sonstigen Ordnungsaufgaben bei der Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien, Ausspielungen, Sportwetten und Pokerspielen, die nicht von der Spielbank veranstaltet werden, einschließlich der Aufgaben nach dem Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag und nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Das LABO erreichen Sie per E-Mail: Für länderübergreifende Glücksspielangebote im Internet haben die Bundesländer die Erlaubniserteilung, die staatliche Aufsicht und Kontrolle der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (Hansering 15 in 06108 Halle-Saale) übertragen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde (GGL) erreichen Sie per E-Mail,Unter anderem finden Sie auf der Website der GGL ein anonymes Hinweisportal zur Meldung von
- unerlaubtem Glücksspiel im Internet
- Werbung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet
- Werbung für erlaubte Glücksspielangebote im Internet
- Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Glücksspielangeboten im Internet
- Verdacht der Geldwäsche