Das Landessymbol wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bereit gestellt.
Um die Verbundenheit oder den Bezug zum Land Berlin zum Ausdruck zu bringen, darf das Landessymbol von jedermann zu Zwecken frei verwendet werden, die mit dem Sinn dieses Symbols vereinbar sind, z.B. zur Öffentlichkeitsarbeit oder zu kommerziellen Zwecken.
Ausgenommen ist die Verwendung in Siegeln, Stempeln oder auf Schildern.