GGO I

Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung - Allgemeiner Teil (GGO I)

Die GGO I enthält allgemeine Bestimmungen über den Organisationsaufbau und die Geschäftsverfahren innerhalb der Berliner Behörden.
Diese umfassen im Wesentlichen Grundsätze zur Dienstleistungserbringung für die Bevölkerung, den internen Geschäftsgang, den Umgang mit und die Mitwirkung von anderen Stellen und die Schriftgutverwaltung.

Zusätzliche Hinweise zu den Behördenbriefbogen der Berliner Verwaltung finden Sie im Rundschreiben InnDS I Nr. 1/2021 über die Ausgestaltung von Behördenbriefbogen und weiterer Geschäftsausstattung vom 19. Mai 2021

  • Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung - AllgemeinerTeil (GGO I) vom 18. Oktober 2011

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