Cybercrime im engeren Sinne beinhaltet Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Alle widerrechtlichen Handlungen gegen die Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität von Computerdaten und –systemen (deliktisch zum Beispiel Computerbetrug, Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten, Fälschung beweiserheblicher Daten und Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung, Datenveränderung, Computersabotage, Datenhehlerei, Ausspähen von Daten sowie Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten, „Phishing”).
Cybercrime im weiteren Sinne beinhaltet Straftaten, die mittels der oben genannten Informationstechnik begangen werden (Verlagerung der klassischen Kriminalität wie zum Beispiel der illegale Handel mit Drogen, Waffen sowie Verbreitung von Falschgeld, Online-Darstellungen von sexuellen Missbräuchen, Hass-, Gewaltpropaganda sowie Förderung terroristischer und extremistischer Aktivitäten in den Cyber-Raum).
Diese Begriffsbestimmung des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder (IMK) berücksichtigt sowohl nationale als auch internationale Sicherheitsstrategien und steht im Einklang mit internationalen Begriffsbestimmungen wie der „Convention on Cybercrime“ des Europarats, der Vereinten Nationen, der Europäischen Union (Rahmenbeschluss) und der Bundespolizei der USA (FBI). Cybercrime ersetzte damit den vorherigen Begriff zur „IuK-Kriminalität“ und diente der Harmonisierung des phänomenbezogenen Sprachgebrauchs vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer möglichst einheitlichen Definition im nationalen wie auch internationalen sicherheitspolitischen Kontext.
Internetkriminalität wird als Synonym für Cybercrime verwendet. Internetkriminalität umfasst Straftaten, die auf dem Internet basieren oder mithilfe von Techniken des Internets geschehen.