Cybercrime

Internet criminal

Begriffserklärung "Cybercrime"

Cybercrime im engeren Sinne beinhaltet Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Alle widerrechtlichen Handlungen gegen die Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität von Computerdaten und –systemen (deliktisch zum Beispiel Computerbetrug, Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten, Fälschung beweiserheblicher Daten und Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung, Datenveränderung, Computersabotage, Datenhehlerei, Ausspähen von Daten sowie Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten, „Phishing”).

Cybercrime im weiteren Sinne beinhaltet Straftaten, die mittels der oben genannten Informationstechnik begangen werden (Verlagerung der klassischen Kriminalität wie zum Beispiel der illegale Handel mit Drogen, Waffen sowie Verbreitung von Falschgeld, Online-Darstellungen von sexuellen Missbräuchen, Hass-, Gewaltpropaganda sowie Förderung terroristischer und extremistischer Aktivitäten in den Cyber-Raum).

Diese Begriffsbestimmung des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder (IMK) berücksichtigt sowohl nationale als auch internationale Sicherheitsstrategien und steht im Einklang mit internationalen Begriffsbestimmungen wie der „Convention on Cybercrime“ des Europarats, der Vereinten Nationen, der Europäischen Union (Rahmenbeschluss) und der Bundespolizei der USA (FBI). Cybercrime ersetzte damit den vorherigen Begriff zur „IuK-Kriminalität“ und diente der Harmonisierung des phänomenbezogenen Sprachgebrauchs vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer möglichst einheitlichen Definition im nationalen wie auch internationalen sicherheitspolitischen Kontext.

Internetkriminalität wird als Synonym für Cybercrime verwendet. Internetkriminalität umfasst Straftaten, die auf dem Internet basieren oder mithilfe von Techniken des Internets geschehen.

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Berlin für 2020

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 35.875 Straftaten mit dem Tatmittel Internet erfasst. Das stellt einen Anteil von ca. 7,1 % am gesamten Straftatenaufkommen in Berlin dar (504.142 registrierte Straftaten). Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich der Anteil der Straftaten mit Tatmittel Internet um 8,0 %. Im Jahr 2019 wurden 38.988 Straftaten gezählt.
Quelle: Berlin PKS 2020 Kurzbericht, Seiten 5, 28 und 29

  • Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten

    -1,2% (Wert nur rechnerisch anhand der von der Polizei Berlin veröffentlichten Daten ermittelt)

  • Erpressung

    -2,4%

  • Verbreitung pornografischer Schriften

    -1,3%

  • Waren- und Warenkreditbetrug

    -70,1 %

  • Leistungs- und Leistungskreditbetrug

    -11,3 %

  • alle weiteren Straftaten

    -13,7%

Täterstrukturen/-befähigungen

Die Täter begehen heute nicht mehr ausschließlich Cybercrime-Straftaten im engeren Sinne, sondern bieten vielmehr die zur Begehung von Straftaten erforderliche Schadsoftware oder gar komplette technische Infrastrukturen in der Underground Economy an. Diese Werkzeuge eröffnen aufgrund ihrer einfachen Handhabung auch Tätern ohne fundierte IT-Spezialkenntnisse die Möglichkeit, Straftaten über das Internet zu begehen. Ausschlaggebend für diese Entwicklung dürfte nicht nur die mögliche Anonymität sein, sondern auch der Umstand, dass über illegale Online-Marktplätze weltweit unzählige potenzielle Kunden erreicht werden können, auch weil diese Foren und Marktplätze im Darknet ohne tiefergehende Computerkenntnisse erreichbar sind. Es agieren daher nicht mehr ausschließlich hoch spezialisierte Einzeltäter mit umfassenden IT-Kenntnissen, sondern zunehmend auch Kriminelle ohne spezifische Fachkenntnisse, die für eine Tatbegehung erforderliches Know-how und Ressourcen käuflich erwerben bzw. für die Begehung der Straftaten in heterogenen Gruppen arbeitsteilig zusammenwirken.

Fazit - Herausforderung für Strafverfolgungsbehörden

Spuren von Internetkriminalität sind flüchtig, veränderbar, zum Teil anonymisiert, verschlüsselt und ortsungebunden und somit nicht mit den traditionellen kriminalistischen Methoden zu sichern. Das Gefährdungs- und Schadenspotenzial durch Angriffe auf die Integrität und Sicherheit der Datensysteme steigt. Digitalisierung und die damit einhergehende Veränderung der Kommunikation bringen immer wieder neue Manipulations- und Angriffsmöglichkeiten mit sich. Deutlich erschwert werden Ermittlungen im Bereich der Cybercrime durch den Umstand, dass die Täter überregional agieren und international vernetzt sind.

Stark ausgeprägtes Dunkelfeld

Die polizeilichen Statistiken können lediglich einen begrenzten Ausschnitt der tatsächlichen Dimension von Cybercrime abbilden und sind derzeit noch nicht im Stande, das Gesamtphänomen und das daraus resultierende Gefährdungspotenzial vollständig zu beschreiben. Die Fallzahlen im statistischen Hellfeld der PKS sind noch durch laufende Umstellung der Erfassungsmodalitäten in den Bundesländern beeinflusst. Ab 2018 werden Delikte der Cybercrime nach bundeseinheitlichen Kriterien dargestellt.

Ausblick

Die von Cybercrime ausgehenden Gefahren für den Privat- und Wirtschaftsbereich sowie die Gesellschaft insgesamt werden weiter zunehmen. Aktuelle Technologietrends, wie z. B. das „Internet der Dinge“, „Industrie 4.0“ oder auch die weiter ansteigende Nutzung des Internets durch den Privatanwender, dürften diese Entwicklung deutlich fördern, weil sie aus Täterperspektive neue Tatgelegenheitsstrukturen eröffnen.
EU-Strafverfolgungsbehörden investieren aktuell viel Ressourcen in digitale Forensik, Big Data Analyse und Blockchain-Ermittlungen. Eine effektive Prävention sowie nachhaltige ganzheitliche Bekämpfung von Cybercrime müssen im Verbund mit den zuständigen Sicherheitsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene erfolgen.