Volksinitiative

Stimmzettel wird in Wahlurne gesteckt

Die Volksinitiative ist eine besonders geregelte Massenpetition, die das Abgeordnetenhaus von Berlin dazu verpflichtet, bestimmte Anliegen und Themen zu erörtern. Sie bietet die Möglichkeit, in einem einfachen Verfahren mit einer relativ geringen Zahl von mindestens 20.000 Unterstützungsunterschriften auf besondere Probleme aufmerksam zu machen und dem Abgeordnetenhaus unmittelbar Vorschläge zu unterbreiten. Eine Volksinitiative kann dabei auf eine Gesetzesänderung oder auch auf eine bestimmte politische Entscheidung gerichtet sein. Voraussetzung ist allein, dass das Abgeordnetenhaus für diese Entscheidung zuständig ist und es sich um eine Angelegenheit handelt, die Berlin betrifft. Anders als ein erfolgreicher Volksentscheid, führt die Volksinitiative nicht unmittelbar zu einer angestrebten Rechtsänderung, da sie gerade darauf gerichtet, dass sich das Abgeordnetenhaus mit ihr in öffentlicher Debatte befasst. Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative haben das Recht, in den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen angehört zu werden.

Eine Volksinitiative durch Unterschrift unterstützen können alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, die im Zeitpunkt ihrer Unterstützungsunterschrift min-destens 16 Jahre alt sind. Maßgeblich ist, ob die Person am Tage der Unter-schriftsleistung mit der alleinigen Wohnung oder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.

Der Antrag auf Behandlung der Volksinitiative im Abgeordnetenhaus ist nach § 4 AbstG schriftlich an die Präsidentin oder den Präsidenten des Abgeordne-tenhauses zu richten.