Die Notfallrettung beinhaltet die Versorgung von Notfallpatienten, das sind Menschen, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden, und deren Transport in ein geeignetes Krankenhaus. Die Notfallrettung wird von der Berliner Feuerwehr als Ordnungsaufgabe durchgeführt.
Neben den Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen der Berliner Feuerwehr sind der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Berlin e.V., die ASB Rettungsdienst Berlin gGmbH, das Deutsche Rote Kreuz Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V., die DRK Rettungsdienst Berlin gGmbH, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Berlin, der Malteser Hilfsdienst e.V. im Land Berlin und die Malteser Hilfsdienst gGmbH im Land Berlin, berechtigt, Aufgaben der Notfallrettung im Land Berlin durchzuführen. Sie beteiligen sich an der Notfallrettung durch den Einsatz von Rettungswagen und Intensivtransportwagen.
Für die Gewinnung bzw. den Erhalt notfallmedizinischer Fachexpertise werden Soldatinnen bzw. Soldaten der Bundeswehr im Notfallrettungsdienst des Landes Berlin eingesetzt. Aktuell besetzen sie drei Rettungswagen der Bundeswehr und ein von der Bundeswehr am Bundeswehrkrankenhaus Berlin stationiertes Notarzteinsatzfahrzeug.