Die Berliner Feuerwehr ist zudem am EU-Katastrophenschutzverfahren (EU Civil Protection Mechanism) beteiligt. 2001 wurde zur gegenseitigen Unterstützung der teilnehmenden Staaten – sowohl Mitgliedsstaaten als auch Nichtmitgliedsstaaten der EU – in schweren Notfällen das Europäische Gemeinschaftsverfahren für Zivil- und Katastrophenschutz geschaffen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wurde durch die Europäische Kommission ab 2010 ein stabileres und wirksameres EU-Katastrophenschutzverfahren aufgebaut. Im Katastrophenfall soll bei Hilfsanforderungen von betroffenen Staaten rasch und wirksam Hilfe geleistet werden, indem speziell geschulte Expertenteams der teilnehmenden Staaten kurzfristig in die Katastrophengebiete entsandt werden. Vor Ort leiten und koordinieren diese dann die ausländischen Einsatzkräfte und beschaffen weitere Informationen zur Hilfeleistung. Funktionaler Kern des EU-Katastrophenschutzverfahrens ist das „Emergency Response and Coordination Centre“ (ERCC, ehemals „Monitoring and Information Centre“, MIC), das die Hilfsanfragen, auch von Staaten außerhalb der EU, an die teilnehmenden Staaten weiterleitet und koordiniert. Die Berliner Feuerwehr verfügt über mehrere ausgebildete Experten, die durch Auffrischungsseminare und Übungen in Einsatzbereitschaft gehalten werden.
Das EU-Verfahren für den Katastrophenschutz (EU-Katastrophenschutzverfahren)
Bild: Wall GmbH
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Herr Guggenberger
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