Vereinsinvestitionsprogramm

Berlins bewährte Förderung der Vereinssportanlagen

Die Qualität der Sportinfrastruktur ist mitentscheidend dafür, dass Berlin mit einem vielfältigen Sportangebot aber auch mit attraktiven Sportveranstaltungen glänzen kann. Sport und Bewegung brauchen einladende und funktionale Sporträume! Wollen Vereine in der Konkurrenz mit dem großen Freizeitangebot der Hauptstadt bestehen, gehören Modernisierung und Instandhaltung der Sportanlagen zu den ständigen Herausforderungen. Das VIP des Landes Berlin bietet hier die notwendige Unterstützung. Es ist vermutlich die älteste und bewährteste Förderungsmöglichkeit für Vereine mit eigenen oder gepachteten Sportanlagen.
Es ist ein „Dauerbrenner“ der Sportpolitik, der das Gesicht der Berliner Sportlandschaft bereits seit den 60ger Jahren mitgeprägt hat. Die Bandbreite der möglichen Maßnahmen ist groß. Es unterstützt beim Kauf, der Errichtung sowie der Bauunterhaltung (Sanierung, Instandsetzung) einschließlich des notwendigen Grunderwerbs. Sie reicht von der Dachsanierung oder dem Austausch der Heizungsanlagen über Stegerneuerungen bis zur Errichtung von Vereinshäusern, Geschäftsstellen und Tennishallen. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel können Maßnahmen mit maximalen Gesamtkosten bis zu 3 Mio. Euro gefördert werden. Zu den finanzstärksten Projekten der letzten Jahre gehörten die Sanierung des Stadions Columbiadamm für die Turngemeinde Berlin, der Umbau und die Erweiterung der Sportanlage beim Berliner Ruder- Club und die Errichtung eines Sportgebäudes mit Umkleiden und Sportmöglichkeiten beim Tennis-Club SCC.

Tennisclub SCC e. V. - Neubau mit dem VIP

Neubau für den Tennisclub SCC e. V.

Spatenstich für Baumaßnahme mit dem VIP

Spatenstich für das Wassersportzentrum

Fitnessraum im Tennisclub SCC e. V. finanziert mit dem VIP

Der neue Fitnessraum im Tennisclub SCC e. V.

Hilfe zur Selbsthilfe: So funktioniert das VIP

Unter der grundsätzlichen Voraussetzung der anerkannten Förderungswürdigkeit können die Vereine im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Landes einen Zuschuss von 20% der Gesamtkosten erhalten. Der Verein muss dazu einen Eigenanteil von 40 % beitragen. Das wird nicht selten durch Eigenarbeit der Mitglieder, aber auch durch Spenden erbracht. Die unverzinsliche und zurückzuzahlende Zuwendung von weiteren 40 % muss in Jahresraten aus den Einnahmen des Vereins bedient werden. Vorab muss geklärt werden, das für das Projekt eine Absicherung der rückzahlbaren Zuwendung durch selbstschuldnerische Bürgschaften oder eine Bankbürgschaft nachgewiesen werden kann.

Hinweise und Unterlagen zum Download

Die Sportförderung für Vereine unterliegt genauen Kriterien und Bestimmungen, die wir hier für Sie zusammengestellt haben. Im Download finden Sie alle nötigen Unterlagen und Hinweise zum Vereinsinvestitionsprogramm.

  • Richtlinien für die Förderung von Vereinsinvestitionen

    PDF-Dokument (92.0 kB)

  • Hinweise zum Vereinsinvestitionsprogramm

    PDF-Dokument (21.0 kB)

  • Anmeldung einer Baumaßnahme über das Vereinsinvestitionsprogramm

    PDF-Dokument (69.5 kB)

  • Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen (SPAN)

    PDF-Dokument (536.8 kB)