Praktikum in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Gruppe Studenten sitzt an einem runden Tisch und macht Projektarbeit

Praktikumssuche: Alle Angebote im Überblick

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport bietet vielfältige Möglichkeiten für Verwaltungspraktika in den Bereichen Öffentliche Verwaltung, Public Management, Rechtswissenschaften und Verwaltungsinformatik. Diese Praktika sind sowohl für Studierende als auch für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare während ihrer Ausbildung in der 3. und 5. Station verfügbar. Darüber hinaus gibt es die Option für Schülerinnen und Schüler, im Rahmen eines Betriebspraktikums wertvolle Einblicke zu gewinnen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Tätigkeit und laden Sie herzlich dazu ein, sich bei uns zu bewerben und Teil unseres Teams zu werden!

Was Ihre Bewerbung enthalten sollte

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen beinhalten:
  • Anschreiben mit genauem Zeitraum des geplanten Praktikums und ggf. Angabe des gewünschten Bereichs
  • tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. Kopien eines Studien- oder Berufsausbildungsabschlusses, eines Arbeitszeugnisses oder Abschluss eines abgelegten Praktikums
  • ggf. Kopie der Immatrikulationsbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen für laufende Praktikumsausschreibungen ausschließlich über das Berliner Karriereportal eingereicht werden können. Vielen Dank

Allgemeine Hinweise zum Praktikum

Folgende Punkte sind dabei bitte zu berücksichtigen:
  • Für eine aussagekräftige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer bevorzugen wir die Nutzung der entsprechenden Stellenausschreibung über das Berliner Karriereportal (online).
  • Soweit die Praktikumszeiten aufgrund von Studienordnungen gebunden sind, sind die Studienzeiten für ein Praxissemester einzuhalten.
  • Wenn der Universität bzw. Hochschule oder sonstigen Einrichtung ein Praktikums- oder Ausbildungsplan für das Praktikum vorgelegt werden muss, ist dieses im Anschreiben zu vermerken.
  • Für das Praktikum wird in der Regel kein Entgelt gezahlt.
    • Ausnahmen gibt es für Fachschul-, Berufsfachschul- und Fachhochschulpraktikantinnen und –praktikanten, die ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren bzw. für Studierende, die an einer University of applied science oder an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft studieren und einen Abschluss auf Fachhochschulniveau (Bachelor) anstreben.
  • Es werden keinerlei Kosten für Unterkunft, Verpflegung und ähnliches übernommen.
  • Während des Praktikums besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
  • Individuelle Regelungen und Absprachen können getroffen werden.

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