Korruptionsbekämpfung und Sponsoring

Hand lehnt angebotenen Geldbetrag ab

Korruptionsbekämpfung

Korruptionsbekämpfung

Für die Korruptionsbekämpfung und -prävention in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist die Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung (AGK) im Referat I C zuständig. Sie wurde 1995 vom Senat ins Leben gerufen und ist in erster Linie präventiv tätig.

Die AGK ist zuständig für die Prüfung des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns bei fiskalischer und hoheitlicher Tätigkeit im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie – als Aufsichtsbehörde – der ihr nachgeordneten Behörden. Sie hat die Aufgabe, die Dienstkräfte zu sensibilisieren und die Einhaltung der Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung und der angrenzenden Themenkomplexe “Sponsoring”, “Werbung” und “Belohnungen und Geschenke” zu überprüfen. Sie führt anlassbezogene Prüfungen durch, erteilt Genehmigungen, fertigt Stellungnahmen und ist Ansprechpartnerin für die Dienstkräfte und andere Verwaltungen sowie für korruptionsbezogene Fragen aus dem politischen Raum.

Zudem ist sie Mitglied in der bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz angesiedelten, ressortübergreifenden und berlinweit tätigen Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe (AKA).

Ergänzt wird die Korruptionsbekämpfung in Berlin durch einen von der Justizverwaltung beauftragten Vertrauensanwalt. Seit dem 1. Oktober 2011 haben Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, anonym Hinweise zu geben auf vermutetes Fehlverhalten oder bei Verdacht auf Straftaten von Bediensteten innerhalb der Hauptverwaltung des Landes Berlin und solchen Bereichen, für die das Land Verantwortung trägt. Weitere Informationen zum Vertrauensanwalt.

Sponsoring Ordner

Sponsoring

Sponsoring

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat für alle Senatsverwaltungen des Landes Berlin (einschließlich Senatskanzlei) und die ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring erlassen, um für die Dienstkräfte einen verlässlichen Handlungsrahmen sowie Rechtssicherheit zu schaffen. In dieser Vorschrift wird die Unterstützung der Verwaltung mittels Geld-, Sach- oder Dienstleistungen durch Dritte (private und öffentliche Unternehmen sowie Privatpersonen) geregelt. Die Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung (AGK) überwacht im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport deren Einhaltung, insbesondere im Zusammenhang mit hoheitlichem Handeln, berät und prüft/entscheidet über Sponsoringvorgänge.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport erstellt und veröffentlicht aus Gründen der Transparenz zweijährlich einen Sponsoringbericht. Dieser enthält alle Sponsoringleistungen über 5.000 € an die einzelnen Senatsverwaltungen Berlins.

Hinweise

  • Die folgenden pdf-Dateien sind nicht barrierefrei. Alternativ können Sie sich an die im rechten Kontaktblock genannte Ansprechperson wenden.
  • Weiteranwendung Verwaltungsvorschrift Sponsoring

    PDF-Dokument (139.3 kB) - Stand: 19. Juli 2022

  • Verwaltungsvorschrift Sponsoring

    PDF-Dokument (120.9 kB) - Stand: 31. Mai 2016

  • 7. Sponsoringbericht 2019/2020

    PDF-Dokument (661.7 kB)

  • 6. Sponsoringbericht 2017/2018

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • 5. Sponsoringbericht 2015/2016

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • 4. Sponsoringbericht 2013/2014

    PDF-Dokument (284.2 kB)

  • 3. Sponsoringbericht 2011/2012

    PDF-Dokument (199.9 kB)

  • 2. Sponsoringbericht 2009/2010

    PDF-Dokument (46.1 kB)

  • 1. Sponsoringbericht 2008

    PDF-Dokument (25.2 kB)