Siegel und Beglaubigungen

Urkunde

Das Landessiegel

Siegel werden verwendet, wenn Vorschriften dies anordnen. Daneben dienen sie der Erhöhung der Beweiskraft bei der Ausfertigung von Urkunden sowie der Beglaubigung von Kopien und Unterschriften.
Das Siegel des Landes kommt in Form des großen und des kleinen Landessiegels zur Verwendung. Das große Landesiegel zeigt das Landeswappen, umgeben von einem Laubkranz. Das kleine Landessiegel zeigt das Landeswappen mit einer der siegelführenden Stelle bezeichnenden Umschrift.

Das große Landessiegel kommt ausschließlich als Prägesiegel, das kleine Landessiegel als Prägesiegel, Siegelmarke oder als Farbdruck vor.
Landessiegel werden nur von den Dienstkräften geführt, die hiermit ausdrücklich beauftragt sind (siegelführende Dienstkraft). Wer zum Führen eines Siegels berechtigt ist, hat es sorgfältig und verschlossen aufzubewahren. In jeder Behörde ist ein Verzeichnis mit den Abdrucken und Kennziffern der einzelnen Siegel sowie mit den Namen der siegelführenden Dienstkräfte zu führen.

Geht ein Siegel verloren, ist der Verlust im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen und das Siegel für ungültig zu erklären. Siegelmarken dienen daneben insbesondere zum Verschließen wichtiger oder vertraulich zu behandelnder Sendungen.

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