Die Innenministerinnen und –minister sowie Innensenatorinnen und –senatoren der Länder treten regulär zweimal im Jahr im Rahmen der IMK-Hauptkonferenzen zusammen. Sofern die politische Situation oder Gefahrenlage es erfordern, finden darüber hinaus – auch kurzfristige – Sondersitzungen statt.
Auf der sogenannten Frühjahrs- und Herbsttagung beraten die Länder sich zu aktuellen Themen, grenzübergreifenden Herausforderungen und Bedrohungen, stimmen ein gemeinsames Vorgehen ab und beschließen konkrete Maßnahmen. Die Tagesordnung wird auf Basis der Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise erstellt sowie der Themenanmeldungen einzelner Länder und des Bundes.
Die beiden Hauptkonferenzen werden auf Ebene der Staatssekretärinnen und –sekretäre sowie der Staatsrätinnen und –räte wenige Wochen zuvor im Rahmen der sogenannten Vorkonferenzen vorbereitet. Die Vorbesprechung der Sitzungsinhalte soll den Austausch zwischen den Ministerinnen und Ministern erleichtern.
Das Konsensprinzip
Die Entscheidungen der IMK werden stets einstimmig gefällt. Alle Bundesländer müssen also immer einen Konsens erzielen. Allerdings werden nicht alle Themen auf den Konferenzen verabschiedet. Eine weitere, etablierte Methode zur Beschlussfassung ist das sogenannte Umlaufverfahren. Über dieses Verfahren können die Mitglieder der IMK das ganze Jahr über bei Bedarf ihr schriftliches Votum abgeben und somit erforderliche Beschlüsse auch außerhalb der Konferenzen verabschieden.
Die Arbeitskreise
Die Themen der IMK werden einerseits direkt aus den Fachministerien der Länder und des Bundes eingebracht (“Top-down”). Andererseits stammt eine Vielzahl der Inhalte, die auf den Konferenzen besprochen oder als Beschlüsse verabschiedet werden, aus den Beratungen und Ergebnissen der Arbeitsebene, aus den ständigen Arbeitskreisen (AK) der IMK (“Bottom-up”).
Die sechs Arbeitskreise der IMK sind wie folgt organisiert:
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Arbeitskreis I
Staatsrecht, Verwaltung und Zuwanderung (unter anderem Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, Verwaltungsrecht)
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Arbeitskreis II
Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheiten der Polizei)
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Arbeitskreis III
Kommunale Angelegenheiten
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Arbeitskreis IV
Verfassungsschutz
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Arbeitskreis V
Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
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Arbeitskreis VI
Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal