Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Förderung des Sports im Lande Berlin (SportFG) können Sportorganisationen, die durch das für den Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannt oder Spitzenverband im Deutschen Olympischen Sportbund sind, Förderungen durch das Land Berlin erhalten, wenn sie Maßnahmen und Aktivitäten in Berlin durchführen.
Die Förderung einer Sportveranstaltung kann in Form einer Zuwendungsgewährung für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (mit oder ohne Überlassung einer landeseigenen Sportstätte), einer Überlassung einer landeseigenen Sportstätte ohne Zuwendungsgewährung oder einer Nutzung der Schwimm- und Sprunghalle im Europapark (SSE) ohne Zuwendungsgewährung erfolgen.
Für eine Förderung kommen nur solche Sportveranstaltungen in Frage, welche einem der Veranstaltungstypen gemäß den Richtlinien für die Förderung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen in Berlin (SFR V) zuzuordnen sind und für deren Durchführung ein erhebliches öffentliches Interesse des Landes Berlin festgestellt wird.