Für Sportveranstaltungen, an deren Durchführung das Land Berlin ein erhebliches öffentliches Interesse hat, die keine Zuwendung benötigen, deren Durchführung aber nur dadurch finanziell gesichert werden kann, dass eine landeseigene Veranstaltungsstätte bereitgestellt wird, kann die Überlassung einer landeseigenen Sportstätte ohne Zuwendungsgewährung beantragt werden. Die Überlassung einer landeseigenen Veranstaltungsstätte kann ausschließlich an förderungswürdige Sportorganisationen erfolgen, die eindeutig die Rolle des Veranstalters innehaben. Sportveranstalter ist, wer in organisatorischer und finanzieller Hinsicht für die Veranstaltung verantwortlich ist, deren Vorbereitung und Durchführung übernimmt und dabei das unternehmerische Risiko trägt. Die förderungswürdige Sportorganisation muss daher die umfassende rechtliche, organisatorische, finanzielle und wirtschaftliche Gesamtverantwortung für die Sportveranstaltung innehaben und diese auch entsprechend ausüben.
Sportstätten ohne Zuwendungsgewährung
Informationen und Formulare zum Download
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Anmeldung
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Überlassung Veranstaltungsstätte
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Finanzierungsplan zur Überlassung
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Statistische Angaben und Beschreibung der Sportveranstaltung
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Angaben zur Stadtrendite
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Muster für eine Projektskizze
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Zahlenmäßiger Nachweis für eine Überlassung
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Veranstaltungsauswertung bei einer Überlassung
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Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung IV – Sport