Die Arbeit des Verfassungsschutzes ist hinsichtlich der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, Aufgabenstellung, Befugnisse und Kontrollverfahren im Grundgesetz und verschiedenen Einzelgesetzen festgeschrieben. Von Bedeutung sind hier:
- die Artikel 73 und 87 des Grundgesetzes ,
- das Bundesverfassungsschutzgesetz ,
- das Gesetz zur Beschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ,
- das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz ,
- das Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin ,
- das Sicherheitsüberprüfungsgesetz ,
- das Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz ,
- die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung , sowie
- das Luftsicherheitsgesetz .