Der französische Feldherr und Politiker Napoleon I. Bonaparte (1769-1821) wusste bereits im 18. Jahrhundert, dass die Beschaffung von Informationen von der Gegenpartei entscheidende Vorteile mit sich bringt. Neben den klassischen Aufklärungszielen „Militär“ und „Politik“ gehörte auch seit jeher auch die „Wirtschaft“ zu den primären Zielen der Nachrichtendienste. Eine funktionierende Ökonomie ist eine Grundvoraussetzung für die Stabilität eines Staates. Diese Erkenntnis hat im Zeitalter der Globalisierung einen noch viel höheren Stellenwert erfahren.
Deutschland hat nicht aufgrund seiner vielen Bodenschätze und Rohstoffe den Status eine der führenden Industrienationen. Vielmehr rührt dies von den vielen Innovationen und Erfindungen seiner Menschen und Unternehmen. Das weckt Begehrlichkeiten bei anderen Nationen und konkurrierenden Unternehmen. Deshalb hat der Staat ein elementares Interesse daran, illegalen Wissenstransfer bei deutschen Unternehmen zu verhindern und technologisches sowie unternehmerisches Know-How zu schützen.
Angriffsziele sind insbesondere Produktideen, Fertigungstechniken, Patente, Geschmacksmuster und Unternehmens- und Marktstrategien. Neben dem schon zu Napoleons Zeiten bekannten „Spion in den eigenen Reihen“, spielt in unserer Informationsgesellschaft das Internet bei der Erkenntnisgewinnung eine herausragende Rolle. Umfangreiche neuartige Angriffs- Sabotage- und Ausspähtechniken dienen der Schädigung der Wirtschaftsunternehmen. Wirkungsvolle Schutzmechanismen greifen nur, wenn auf Basis methodischen Vorgehens ganzheitliche Schutzkonzepte personeller wie materieller Art entwickelt werden.
In Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Institutionen, Verbänden und den Unternehmen selbst, trägt der Verfassungsschutz Berlin dieser Aufgabe Rechnung.
Wirtschaftsspionage ist die staatliche gelenkte und unterstützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben.
Davon abzugrenzen ist die Konkurrenzausspähung oder auch Industriespionage. Für deren strafrechtliche Verfolgung ist das Landeskriminalamt zuständig. Die Vorgehensweise ist jedoch vielfach identisch mit denen der Wirtschaftsspionage und die Übergänge sind fließend und in dem meisten Fällen nicht von vornherein erkennbar.
Der Verfassungsschutz steht Unternehmen daher als Ansprechpartner für jeden ersten Hinweis zur Verfügung. Die Informationen werden vertraulich behandelt, denn im Gegensatz zur Polizei und Staatsanwaltschaft untersteht der Verfassungsschutz nicht dem Strafverfolgungszwang.