Der Verfassungsschutz wirkt bei Überprüfungen in Einbürgerungsverfahren mit. Auf Antrag der Einbürgerungsbehörde wird geprüft, ob über Personen, die einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben, Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden der Länder oder des Bundes vorliegen. Dabei geht es insbesondere um eine Prüfung, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Antragstellenden Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind oder Hinweise auf sicherheitsgefährdende Tätigkeiten vorliegen.
Vergleichbare Sicherheitsanforderungen gelten auch für das Aufenthaltsrecht von Ausländern. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist zu versagen, wenn die Ausländerin oder der Ausländer die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet hat oder sich zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele an Gewaltdelikten beteiligt.
Zur Feststellung von Versagungsgründen können die Ausländerbehörden den Verfassungsschutzbehörden der Länder und weiteren Sicherheitsbehörden die von ihnen erhobenen Personalien übermitteln. Die angefragten Behörden teilen der Ausländerbehörde dann mit, ob aus ihrer Sicht Versagungsgründe oder Sicherheitsbedenken vorliegen.
Bei Flughäfen und kerntechnischen Anlagen handelt es sich um besonders schützenswerte Objekte. Unbefugte Handlungen durch Beschäftigte können Gefahren für das Objekt und für Leib und Leben anderer Menschen zur Folge haben. Aus diesen Gründen werden gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und § 12 b Atomgesetz (AtomG) Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt, an denen der Verfassungsschutz mitwirkt.
Seit dem Jahr 2005 gibt es gesetzliche Regelungen über die Beteiligung der Verfassungsschutzbehörden bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Waffengesetz, dem Sprengstoffgesetz und der Bewachungsverordnung. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder werden an der Überprüfung von Personen beteiligt, die gewerbsmäßig mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr mit solchen Stoffen betreiben wollen. Zuständige Behörde für die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung in Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheit und technische Sicherheit.
Wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf einer Erlaubnis auf der Grundlage der Bewachungsverordnung durch die Gewerbeämter der Berliner Bezirke. Zum 1. Juni 2019 wurde durch die Vorgabe im Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 ein zentrales Bewacherregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) errichtet. Das zentrale Bewacherregister soll den Vollzug des Bewachungsrechts vereinfachen und verbessern. Mit dem 2. Gesetz zur Änderung der bewachungsrechtlichen Vorschriften wurde festgelegt, dass bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf den aktuellen Stand gehalten werden. Über das Register erfolgt die verpflichtende Regelanfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz bei bestimmten Bewachungsunternehmen und Wachpersonen. Mit der Einführung der Regelanfrage stieg die Zahl der Anfragen deutlich an.
Bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei erstmaliger Erlaubniserteilung sowie bei den Folgeüberprüfungen der Zuverlässigkeit besteht seit dem Jahr 2020 eine gesetzliche Regelung für Regelanfragen der Waffenbehörden bei den jeweils zuständigen Landesverfassungsschutzbehörden. In Berlin ist die zuständige Behörde für die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit das Landeskriminalamt Berlin. Mit den Regelanfragen soll verhindert werden, dass Verfassungsfeinde legal in den Besitz von Waffen kommen bzw. diese behalten können.
Ebenfalls zu den Mitwirkungsangelegenheiten gehören auf Grund des 7. Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vom 16. Mai 2007 auch Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem BVFG. Durch die Überprüfung soll sichergestellt werden, dass gewaltbereite Extremisten nicht auf dem Weg des Verfahrens zur Aufnahme von Spätaussiedlern nach Deutschland kommen können.