Pressemitteilung vom 17.11.2021
Aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.11.2021 (OVG 1 S 121/21) geben wir bekannt, dass dem Berliner Verfassungsschutz die – bereits gelöschte – Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 2020 (Pressefassung, Redaktionsschluss: Februar 2021) über Aktivitäten von Anhängern des „Flügels“ in Berlin im Berichtszeitraum mangels Glaubhaftmachung vorläufig untersagt worden ist.