Das Waffengesetz und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung des Bundes regeln den Umgang mit Waffen und Munition, insbesondere den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen sowie die Aufbewahrung, die Herstellung und den Handel. Das Waffengesetz regelt daher zum Beispiel, unter welchen Voraussetzungen Privatpersonen wie zum Beispiel Sportschützinnen und Sportschützen oder Jägerinnen und Jäger Waffen erwerben, besitzen oder führen dürfen. Die Vorschriften bestimmen zudem, dass Waffen und Munition stets sicher verwahrt und transportiert werden, so dass Unbefugte sie nicht an sich nehmen können. Weitere Informationen zum Waffenrecht finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Zuständig für die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen ist in Berlin die Waffenbehörde beim Landeskriminalamt (LKA 514). Antragsformulare und weitere Informationen hierzu stehen Ihnen auf der Seite der Waffenbehörde (siehe Link am Ende des Textes) zur Verfügung. Die Gebühren für waffenrechtliche Amtshandlungen (wie die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse) bestimmen sich nach der Berliner Waffengebührenordnung.
Das Nationale Waffenregister (NWR) wird vom Bundesverwaltungsamt als Registerbehörde betrieben. Im NWR werden die Daten erfasst, die den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen. Alle Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, etwa für polizeiliche Lagebeurteilungen, können auf das NWR zugreifen. Durch diese Maßnahmen trägt das NWR zur Öffentlichen Sicherheit in Deutschland bei. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Fachlichen Leitstelle NWR.