Die Innenministerkonferenz tritt in der Regel jedes Jahr zweimal zu einer Frühjahrs- und einer Herbstsitzung zusammen. Bei Bedarf können zusätzliche Sondersitzungen einberufen werden. Außerhalb der Sitzungen hat die Innenministerkonferenz die Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren herbeizuführen.
Die laufenden Amtsgeschäfte der Innenministerkonferenz nimmt der jeweils amtierende Vorsitzende wahr. Hierzu zählen neben der Führung des laufenden Schriftverkehrs insbesondere die Organisation und Leitung der Jahres- und Sonderkonferenzen, die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und die Umsetzung der gefassten Beschlüsse. Der Vorsitzende vertritt die Innenministerkonferenz auf europäischer und nationaler Ebene und steht in dieser Funktion auch als zentraler Ansprechpartner für Bundesbehörden, Verbände, Organisationen und interessierte Kreise zur Verfügung. Bei der Erfüllung der umfangreichen Aufgaben wird der Vorsitzende durch eine ständige Geschäftsstelle unterstützt, die dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats angegliedert ist.
Die meisten Themen, die die Minister und Staatssekretäre in ihren Sitzungen erörtern, werden von den sechs ständigen Arbeitskreisen der IMK vorbereitet, die in ihrem Zuschnitt den Geschäftsbereich der Innenressorts abbilden und damit auch den Aufgabenbereich der IMK beschreiben:
- AK I – Staatsrecht und Verwaltung (unter anderem Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, Verwaltungsrecht)
- AK II – Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei)
- AK III – Kommunale Angelegenheiten
- AK IV – Verfassungsschutz
- AK V – Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
- AK VI – Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal
Den Arbeitskreisen gehören die jeweiligen Abteilungsleiter der Innenressorts der Länder und des Bundes an. Im AK II sind außerdem die Präsidenten des Bundeskriminalamtes und der Polizeiführungs-Akademie Mitglieder. Im AK IV nimmt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz an den Sitzungen teil.
Zusätzlich zu der Vorbereitung durch die Arbeitskreise können die Länder und der Bund Themen für die Sitzungen der IMK anmelden.
Kurz vor den Sitzungen der IMK tagt jeweils eine Konferenz der Staatssekretäre und Staatsräte, die die Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise und die gesonderten Themenanmeldungen bewertet und für die Minister und Senatoren aufbereitet. Auch die Staatssekretäre und Staatsräte können wie die IMK jederzeit anlassbezogen zu Sitzungen zusammentreten. Den Vorsitz führt der Staatssekretär des IMK-Vorsitzlandes.
Der Ablauf der zumeist zweitägigen Sitzungen der Innenminister und -senatoren lässt sich in aller Regel in vier Abschnitte einteilen:
Am ersten Sitzungstag treffen sich die Minister der sog. A-Länder (SPD-geführt) und B-Länder (unionsgeführt) zunächst zu getrennten Gesprächen, den “A- und B-Länder-Vorbesprechungen”, um das gemeinsame Vorgehen zu den oftmals äußerst kontroversen Tagesordnungspunkten abzustimmen. Im Anschluss hieran kommen alle Minister und Senatoren zu einem “Kamingespräch” zusammen, um in kleiner Runde ohne Protokoll einzelne politisch wichtige Themen zu diskutieren und etwaige gemeinsame Positionen auszuloten.
Am Vormittag des zweiten Sitzungstages findet der wichtigste Teil, die Plenarsitzung, statt, in der die Minister und Senatoren die einzelnen Punkte der Tagesordnung beraten und hierüber Beschluss fassen. Den Abschluss der Konferenz bildet dann die Pressekonferenz, in der der Vorsitzende der Konferenz, die Sprecher der A- und B-Länder und der Bundesinnenminister der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Tagung vorstellen.