Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens „Volksentscheid retten!“ hatte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Universitätsprofessor Dr. Christian Pestalozza (Freie Universität Berlin) beauftragt, gutachtlich zu der Frage der Vereinbarkeit des so genannten „fakultativen Referendums“ im Gesetzentwurf der Trägerin des Volksbegehrens mit höherrangigem Recht – insbesondere mit dem Grundgesetz – Stellung zu nehmen.
Das vorgelegte Gutachten wird im Interesse transparenten Verwaltungshandelns zum Abruf bereit gestellt.