Senatsverwaltung für Inneres und Sport verbietet die Vereinigung „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“
Pressemitteilung vom 26.02.2021
Durchsuchungen in Berlin und Brandenburg
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat heute die Vereinigung „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ verboten und aufgelöst. Der Vereinigung ist damit ab sofort jede Tätigkeit untersagt. Das Vermögen der Vereinigung wird beschlagnahmt und eingezogen. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen 850 Einsatzkräfte der Polizei Berlin, der Polizei Brandenburg und der Bundespolizei 26 Objekte – 24 in Berlin und zwei in Brandenburg – zur Sicherstellung von Vereinsvermögen und zur Auffindung von Beweismitteln für die verbotenen Aktivitäten der Vereinigung.
Dazu sagte Berlins Innensenator Andres Geisel: „Die ‚Jama’atu Berlin‘ alias ‚Tauhid Berlin‘ ist eine junge und sehr radikale jihad-salafistische Vereinigung. Ihr Vorbild ist der von mir im Februar 2017 verbotene Verein ‚Fussilet 33 e.V.‘ Das Verbot ist ein weiteres und klares Signal an alle religiösen Extremisten. Wir bekämpfen konsequent die Wurzeln des Terrors. Wir dulden keine Räume, in denen der Terror propagiert und der der sogenannte Islamische Staat glorifiziert wird. Die Gefahr des islamistischen Terrorismus ist weiterhin hoch. Das heutige Verbot ist ein weiterer Baustein in der entschlossenen Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus.“
Berlins Innensenator dankte allen Mitarbeitenden der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die als Vereinsverbotsbehörde auftritt. Er dankte auch dem Berliner Verfassungsschutz, auf dessen Erkenntnissen das Verbot maßgeblich fußt. „Mein Dank geht auch an alle Einsatzkräften der Polizei Berlin sowie den unterstützenden Kräften der Polizei Brandenburg und der Bundespolizei“, so Andreas Geisel.
Das Verbot erfolgt auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Die „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Die Verbotsgründe sind erfüllt, da die „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ u.a. den bewaffneten Jihad und Terroranschläge auf Zivilisten befürwortet, einen Märtyrerkult propagiert, der die Bereitschaft zu Attentaten erhöht, und für die Ideologie des sog. Islamischen Staates wirbt. Außerdem lehnt die „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ab.
Sie strebt eine Ordnung an, in der Gott der alleinige Souverän und die Scharia das einzig legitime Gesetz ist. Der Staat Bundesrepublik Deutschland und seine Vertreter werden von der „Jama’atu Berlin” alias „Tauhid Berlin” rigoros abgelehnt; die Legitimität staatlicher Institutionen werden geleugnet, dies gilt insbesondere für Polizei und Justiz.
Berlins Innenstaatssekretär Torsten Akmann sagte: „Das Vereinsverbot trifft die Richtigen. Die heute verbotene Gruppe folgt ideologisch dem IS. Darüber hinaus sind es schlimme Antisemiten, die den Tod von Jüdinnen und Juden fordern. Ich bin froh, dass wir mit dem Verbot das öffentliche Wirken über das Internet und auf den Straßen und Plätzen unserer Stadt unterbinden können.“
Die „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ bestand aus einer Frauen- und einer Männergruppe. Beide Gruppen trafen sich regelmäßig in Privatwohnungen und Parks zu Unterrichten und Gebeten. Ihre Ideologie verbreitete die „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ über das Internet und bei Flyerverteilungen im öffentlichen Raum. Diese Aktivitäten sowie die Pläne der Vereinigung, zur Verstetigung einen eingetragenen Verein zu gründen und eigene Moscheeräumlichkeiten anzumieten, wurden mit dem Vereinsverbot endgültig unterbunden.
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