Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Polizei Berlin veröffentlichen heute das Lagebild Korruption Berlin 2023,
das die Ergebnisse der polizeilichen Korruptionsbekämpfung im Jahr 2023 abbildet.
Es wurden 76 Ermittlungskomplexe im Bereich der Korruptionskriminalität erfasst.
Der Schwerpunkt der Delikte lag mit 34 Fällen auf Bestechung.
Die Ermittlungen führten zur Identifizierung von 76 Tatverdächtigen, darunter 21, die als Vorteilsnehmende oder Bestochene („Nehmende“) agierten, und 55, die als Vorteilsgewährende oder Bestechende („Gebende“) auftraten. Ein Großteil der Vorteilsgewährenden bestand aus Insassen von Justizvollzugsanstalten und ihnen nahestehenden Personen.
In einem Verfahren konnte ein konkreter Schaden in Höhe von 40.000 Euro nachgewiesen werden. Grundsätzlich gestaltet sich die Ermittlung monetärer Schäden schwierig, da sich materielle Schäden durch Wettbewerbsvorteile oder erkaufte Informationen häufig nicht beziffern lassen. Korruptionsdelikte zeichnen sich vor allem durch immaterielle Schäden aus. Hierzu zählen der Verlust des Vertrauens in die Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen sowie in die Integrität der Wirtschaft. Der Phänomenbereich weist erfahrungsgemäß ein hohes Dunkelfeld auf, da es bei Korruptionsdelikten nur Tatbegehende gibt, die beiderseits kein Interesse an einer Strafverfolgung haben.
Vor diesem Hintergrund kommt der Korruptionsprävention eine besondere Bedeutung zu. Sie ist in erster Linie die Aufgabe der Innenrevisionen von Behörden und Compliance-Abteilungen von Unternehmen. Dort gilt es, korruptionsgefährdete Bereiche und Arbeitsprozesse zu identifizieren, wirksame Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und deren Umsetzung zu kontrollieren.
Im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten bleibt abzuwarten, wie sich das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz auf das Hellfeld auswirken wird.
Das Lagebild Korruption Berlin 2023 ist online abrufbar.