Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat für Montag, 7. Oktober 2024, Trauerbeflaggung angeordnet.
Die Trauerbeflaggung ist Zeichen der Anteilnahme mit den Opfern des terroristischen Angriffes der Hamas und ihren Angehörigen. Am kommenden Montag jährt sich dieser Angriff.
Die Trauerbeflaggung gilt für alle Gebäude und Gebäudeteile, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Berlin und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts benutzt werden. Die Flaggen werden auf halbmast gesetzt, Banner mit Trauerflor versehen. Grundlage ist §1 Absatz 2 der Beflaggungsverordnung.