Anlässlich des Todes des ehemaligen Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble hat Bundespräsident Dr. Steinmeier einen Trauerstaatsakt angeordnet, der am Montag, den 22. Januar 2024 im Plenarsaal des Deutschen Bundestages stattfindet. Ein besonderes Verdienst Dr. Schäubles war es, maßgeblich dazu beigetragen zu haben, dass Berlin nach der Wiedervereinigung zum Parlaments- und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt wurde.
Innensenatorin Iris Spranger dazu:
„Unvergessen bleibt seine historische Rede im Deutschen Bundestag am 20. Juni 1991, mit der er leidenschaftlich um eine Stimme für Berlin warb – um eine Entscheidung insbesondere für Berlin, aber auch eine Entscheidung für die Überwindung der Teilung Europas. 25 Jahre später wurde Herrn Dr. Wolfgang Schäuble dafür die Ehrenbürgerwürde der Stadt Berlin verliehen. Mit Dank und Respekt trauert das Land Berlin um seinen Ehrenbürger.“
Zu Ehren von Dr. Wolfgang Schäuble wird gemäß § 1 Absatz 2 der Beflaggungsverordnung für den 22. Januar 2024 Trauerbeflaggung angeordnet. Diese gilt für alle Gebäude und Gebäudeteile, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Berlin und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts benutzt werden. Die Flaggen werden auf halbmast gesetzt, Banner mit Trauerflor versehen.