Parkraumbewirtschaftung in Berlin: Innensenatorin Spranger macht sich weiter für Ausnahmegenehmigung für Einsatzkräfte stark
Pressemitteilung vom 16.12.2022
Iris Spranger, Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, stellt klar: „Sie stellen ihr Privatleben, ihre Sicherheit und ihre Gesundheit zurück, riskieren ihr Leben, sind rund um die Uhr alarmbereit, treten 24/7 für die Sicherheit aller Menschen in Berlin ein und an. Eben weil sie dies tun, weil sie zu jederzeit gefordert sind, müssen sie auch jederzeit ihre Dienststelle schnell erreichen können. Sie sind auf Mobilität und Flexibilität angewiesen. Ich setze mich daher nachdrücklich und weiterhin für eine Regelung ein, die derart geforderte Polizei-Einsatzkräfte von der Parkraumbewirtschaftung ausnimmt.“
Vor dem Hintergrund der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung im innerstädtischen Bereich drängt die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport seit Längerem auf eine Ausnahmeregelung. In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz wurde im August ein Leitfaden entwickelt, der die dahingehenden Verfahren regelt und vereinfacht. Er „normiert“ Voraussetzungen, die für eine Ausnahmegenehmigung erfüllt sein müssen (z. B. Beginn der Arbeitszeit bis einschließlich 6 Uhr morgens). Die Festlegung der Häufigkeit von Diensten zu entsprechenden Zeiten und/oder weiterer Kriterien, die eine Ausnahme begründen, obliegen wiederum dem jeweils zuständigen Bezirk, sodass es bei der Auslegung des Leitfadens berlinweit zu unterschiedlichen Interpretationen kommt. In einem Bezirk werden zum Beispiel zwölf Dienste gefordert, die in der Zeit nach 0 Uhr enden bzw. bis einschließlich 6 Uhr beginnen müssen. Dies entspricht mehr als der Hälfte an Arbeitstagen im Monat (im Mittel, Grundlage Fünf-Tage-Woche). Eine Hürde, die mit Blick auf die unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle in der Polizei Berlin und Dienstzeitverlagerungen durch besondere Einsätze usw. nicht immer ohne Weiteres zu nehmen ist. Gerade die Einsatzeinheiten (sog. Hundertschaften) stehen hierbei vor einem besonderen Problem, da ihre Dienstzeiten häufig angepasst werden müssen. Ob nun Versammlung, Fußballspiel oder Großveranstaltung, all das ist entscheidende Einflussgröße und bestimmt Dienstbeginn und/oder -ende.
Da unweit des Hauptbahnhofs gleich mehrere Einsatzeinheiten stationiert sind und damit im Bereich der innerstädtischen Parkraumbewirtschaftung liegen, erfolgte auf Initiative der Innensenatorin Iris Spranger am Donnerstagvormittag ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Bezirk Berlin-Mitte, der Polizei Berlin und der Senatsinnenverwaltung. Ziel war es, nach stockendem Verfahren gemeinsam eine pragmatische, rechtssichere Lösung für die Situation hunderter Einsatzkräfte zu finden.
Innensenatorin Iris Spranger hierzu: „Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für den konstruktiven, lösungsorientierten Austausch. Auch wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, muss ich ganz klar sagen: Das war ein guter Schritt. Ich hoffe, dass wir uns auch künftig der Unterstützung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gewiss sein können.“
Die Nachweise der Polizei Berlin werden durch den Bezirk Mitte hinsichtlich der nun erörterten Voraussetzungen geprüft. Letztgenannter hat hierfür die bisher als Übergangslösung erteilte Ausnahmegenehmigung verlängert.
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