Innenverwaltung ordnet Trauerbeflaggung anlässlich des Todes Ihrer Majestät Königin Elisabeth II. an
Pressemitteilung vom 09.09.2022
Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport hat anlässlich des Todes Ihrer Majestät Königin Elisabeth II. am 8. September 2022 Trauerbeflaggung der Dienstsitze der Mitglieder des Senats sowie der Bezirksbürgermeisterinnen und –bürgermeister gemäß § 1 Absatz 2 der Beflaggungsverordnung angeordnet. Die Flaggen werden auf halbmast gesetzt und Banner mit Trauerflor versehen. Für den Tag der offiziellen Trauerfeierlichkeiten und der Beisetzung am 19. September 2022 ist eine gesonderte Anordnung einer berlinweiten Trauerbeflaggung vorgesehen.
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