„Nur klare und einheitliche Definitionen von geschlechtsspezifischen Straftaten gegen Frauen schaffen Klarheit.“

Pressemitteilung vom 01.06.2022

Berliner Innensenatorin unterstützt Fortschritte beim Thema Gewalt gegen Frauen

Auf der Konferenz der Innenminister und -senatoren (kurz IMK) wird die bundeseinheitlich konsentierte Begriffsdefinition der geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten vorgestellt.

Innensenatorin Iris Spranger: „Wir brauchen klare und einheitliche Definitionen von geschlechtsspezifischen Straftaten gegen Frauen. Nur so kann es gelingen, ein möglichst realistisches Bild der Lage darzustellen. Das verbessert sowohl die Strafverfolgung als auch die Prävention. Der erste Schritt dahin ist nun gemacht. Unser Berliner Landeskriminalamt war wesentlich an der Erstellung beteiligt.“

Die bundeseinheitliche Definition betrachtet Straftaten gegen Frauen über zwei Blickwinkel. Im ersten Blickwinkel sollen alle Delikte erfasst werden, bei denen eine vorurteilsgeleitete Tatmotivation zugrunde liegt und die damit unter die sogenannte Hasskriminalität fallen.

In der polizeilichen Praxis bleibt die Tatmotivation jedoch oft unklar. Daher betrachtet der zweite Blickwinkel auch Delikte und Fallgruppen, die überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden oder in ihrer Ausprägung primär Frauen betreffen. Solche Delikte können insbesondere alle strafrechtlich relevanten Handlungen umfassen, die zu einem körperlichen, psychischen oder ökonomischen Schaden führen oder mit sexualisierter Gewalt einhergehen. Diese zweite Komponente der Definition wird aktuell durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und soll im Herbst auf der IMK vorgestellt werden.

Die Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt Berlin erarbeitet bereits aktuell Leitfäden, um die Delikte und Fallgruppen zum Thema Gewalt gegen Frauen gemäß der neuen Begriffsdefinition möglichst schnell bewerten und erfassen zu können.