Jetzt als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bewerben
Pressemitteilung vom 25.05.2022
Webseite zur Schöffenwahl 2023 geht an den Start
Berlinweit werden wieder über 5.000 Schöffinnen und Schöffen sowohl für die Straf- als auch für die Jugendstrafgerichte gesucht. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in einem Strafverfahren. Sie werden für fünf Jahre gewählt und sind dann am Landgericht oder einem Berliner Amtsgericht bzw. einer Jugendstrafkammer tätig. Schöffinnen und Schöffen erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion: Der nichtjuristische Blick auf Strafverfahren und die eigene Lebens- und Berufserfahrung von Schöffinnen und Schöffen machen es möglich, gerechte und bürgernahe Urteile zu finden. Mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht.
Ab sofort können sich Interessierte für die Wahlperiode 2024 bis 2028 informieren und bewerben. Die entsprechenden Formulare sowie viele Informationen rund um das Schöffenamt sind ab sofort hier zu finden. Die Wahl für die kommende Schöffenperiode 2024 bis 2028 findet in der zweiten Jahreshälfte 2023 statt.
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