Eine bestehende Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch in eine Ehe umgewandelt. Wenn Sie eine Umwandlung wünschen, so ist dies persönlich beim Standesamt zu beantragen. Eine bestehende Lebenspartnerschaft kann aber auch nach dem 01.10.2017 als solche fortgeführt werden.
Lebenspartner, die eine Erklärung zur Namensführung in der Lebenspartnerschaft abgegeben haben, führen ihre Lebenspartnerschaftsnamen weiter. Diese werden auch in den Eheregistereintrag aufgenommen. Eine Änderung der bisher geführten Namen ist im Rahmen der Umwandlung nicht möglich.
Die Mitteilung über die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe geht an das Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft erklärt wurde und das Lebenspartnerschaftsregister führt.
Umgewandelt werden können Lebenspartnerschaften, die in ein deutsches Lebenspartnerschaftsregister eingetragen worden sind.
Voraussetzungen
- bestehende Lebenspartnerschaft
Die bestehende Lebenspartnerschaft wurde in Deutschland geschlossen und ist in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen.
- persönliches Erscheinen
Beide Eheschließenden müssen persönlich die Erklärung vor dem Standesbeamten abgeben, dass sie ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gehören Sie einem Staat an, für den ein Passersatz zugelassen ist, legen Sie diesen bitte vor.
- Meldebescheinigung des aktuellen deutschen Wohnsitzes bzw. Abmeldebescheinigung
- Eine aktuelle deutsche bzw. ausländische Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
Ausländische Geburtsurkunden müssen ggf. mit einem Echtheitsnachweis versehen sein und mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
- neu ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
Sie brauchen diese nicht vorlegen, wenn Sie die Umwandlung bei dem Standesamt beantragen, bei dem die Lebenspartnerschaft erklärt/begründet wurde.
- Dolmetscher; Ist ein Lebenspartner oder eine Lebenspartnerinnen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.
Gebühren
Die Umwandlung in eine Ehe selbst ist gebührenfrei.
Es entstehen Gebühren z.B. für die Ausstellung von Eheurkunden, für die Zeremonie an besonderen Tagen (z.B. Sonnabend) oder besonderen Orten oder für die Vereidigung eines Dolmetschers gebührenpflichtig.
Zuständige Behörden
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der Lebenspartner/innen wohnt. Hat keiner der Lebenspartner/innen einen Wohnsitz im Inland, können Sie ein deutsches Standesamt wählen.