Datenschutz und Informationsfreiheit

Jeder Einzelne hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Sichergestellt wird dieses Recht durch die datenschutzschutzrechtlichen Bestimmungen.

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz gewährt Jedermann das Recht auf Akteneinsicht und -auskunft gegenüber den öffentlichen Stellen des Landes Berlin, ohne dass die Antragstellenden ein besonderes Interesse vorbringen müssten.

Datenschutzwolke mit Datenschutzbegriffen

Datenschutz

Grundlage des Datenschutzrechts ist das vom Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ ... Datenschutz

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Informationsfreiheit

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz gilt nur für Berliner Behörden. Für die Akten der Bundesbehörden gilt das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes. Informationsansprüche gegenüber Behörden in anderen Bundesländern ergeben sich ggf. aus dem jeweiligen Landesrecht.

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