Der Beirat für Migration nahm mit der konstituierenden Sitzung im November 2022 seine Arbeit auf. Aufgabe des Beirats ist es, Empfehlungen und Stellungnahmen zu migrationspolitischen Grundsatzthemen aus den Bereichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und zur Umsetzung des Migrationsrechts zu geben. Dabei verfolgt er das Ziel, den Dialog zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft zu migrationsrelevanten Themen zu fördern, zu verstetigen, und ihn wissenschaftlich begleiten zu lassen.
Der Beirat setzt sich aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Behörden sowie wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Seine Mitglieder tauschen sich im Rahmen der Sitzungen über migrationsrechtliche Regelungen und deren Anwendung in der Berliner Praxis aus, diskutieren bestehende bzw. notwendige Prozesse und Strukturen und stoßen Innovationen an.
Der Beirat kann Empfehlungen und Stellungnahmen zu einzelnen Themen abgeben, die sodann der Senatorin für Inneres und Sport zur Entscheidung vorgelegt werden. Über die Tätigkeit des Beirats wird jährlich ein Tätigkeitsbericht veröffentlicht.
Allgemeine Informationen
Inhaltsverzeichnis
Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht
Ansprechperson
Geschäftsstelle des Beirats für Migration
Frau Hildebrandt