Senat beschließt Änderung des Berliner Polizeigesetzes

Aus der Sitzung des Senats am 12. August 2014:

Der Senat hat heute Maßnahmen zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität auf den Weg gebracht. Auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Frank Henkel, hat er beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Berlin (ASOG Bln) beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Durch die Gesetzesänderungen sollen des Weiteren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit durch potenzielle Störerinnen und Störer verhindert werden. Darüber hinaus dient die Schaffung spezieller und transparenter Rechtsgrundlagen für die genannten Gefahrlagen dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Rechtsklarheit.

Im Wesentlichen sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Für das hoheitliche Tätigwerden von Berliner Polizeidienstkräften im Ausland und von ausländischen Polizeikräften im Land Berlin wird eine Rechtsgrundlage geschaffen. Hintergrund ist, dass zahlreiche von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene bi- und multilaterale Verträge sowie europäische Rechtsakte die operative, grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit Hoheitsbefugnissen auf den jeweiligen Hoheitsgebieten der Vertrags- und Mitgliedstaaten vorsehen.
  • Für die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung wird eine spezialgesetzliche Ermächtigung geschaffen, die den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
  • Die maximale Festhaltedauer beim sog. Unterbindungsgewahrsam wird von 48 Stunden auf vier Tage verlängert. Damit wird sichergestellt, dass auch bei länger andauernden polizeilichen Großlagen potenzielle Störerinnen und Störer frühzeitig aus dem Gefahrenbereich herausgenommen werden können.
  • Sichergestellte Sachen sollen auch eingezogen werden können. Hier wird eine Regelungslücke geschlossen. Das betrifft z.B. beschlagnahmtes Bargeld, das bei einer Person aufgefunden wurde, der Drogenhandel vorgeworfen wird. Durch die Einziehung kann verhindert werden, dass das Geld erneut für illegale Geschäfte verwendet wird.
  • In Umsetzung des SIS II-Beschlusses der EU wird die Polizei ermächtigt, auch Wasser- und Luftfahrzeuge sowie Container zur polizeilichen Beobachtung auszuschreiben.
  • Die Vorschriften zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit werden an die veränderte bundesgesetzliche Rechtslage angepasst.