Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29. April 2009 ist
das Bezirksamt ersucht worden, sich dafür einzusetzen, dass über den Rat der
Bürgermeister das Berliner Landesemissionsschutzgesetz dahingehend geändert
wird, dass Klagen gegen von spielenden Kindern im Freien ausgehende Lärmemissionen
grundsätzlich erschwert werden.
Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen
gleichgesetzt werden.
Als maßgebliche Behörde ist hierzu die zuständige Senatsverwaltung
für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bereits mit dem RdB-Beschluss
Nr.R-514/2009 vom 16.04.2009 aufgefordert worden, eine entsprechende
Klarstellung im LImSchG Berlin bzw. in der AV LImSchG für eine größere
Rechtssicherheit im Umgang mit Bolzplätzen und ähnlichen Spiel- und
Sportgelegenheiten für Kinder und Jugendliche im Freien sowie auf eine stärkere
Berücksichtigung der besonderen Belange von spielenden Kindern und Jugendlichen
im Immissionsschutzrecht hinzuwirken.
Auf der 32. RdB-Sitzung am 18.06.2009 nimmt der RdB die
nachfolgende Stellungnahme der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz, Senatorin Lompscher zur Kenntnis:
„Gegenwärtig
werden die Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin
grundlegend überarbeitet. Im Rahmen dieser Überarbeitung wird auch das Thema
„Geräusche durch Kinder“ aufgegriffen. Dabei wird noch deutlicher
als bisher die soziale Adäquanz kindlicher Lebensäußerungen herausgestellt. Die
Bewertung von Geräuschen, die durch den Betrieb von Bolzplätzen verursacht
werden, ist ebenfalls Gegenstand der Überarbeitung.
Diese
wird die spezifischen Bedürfnisse spielender Kinder einerseits und die
berechtigten Ruheschutzinteressen der Anwohner von Bolzplätzen andererseits
angemessen berücksichtigen.
Bei der
Überarbeitung der Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz
Berlin werden die Bezirke auf der Fachebene eingebunden. Der Rat der
Bürgermeister erhält gemäß § 14 Abs. 1 Satz AZG vor dem Erlass der
überarbeiteten Ausführungsvorschriften die Gelegenheit zur
Stellungnahme.“
Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.
03.12.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 12.10 - überwiesen
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister
dafür einzusetzen, dass die Berliner Lärmschutzverordnung dahingehend geändert
wird, dass Klagen gegen von spielenden Kindern und Jugendlichen im Freien
ausgehende Lärmemissionen grundsä
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Berliner
Lärmschutzverordnung dahingehend geändert wird, dass Klagen gegen von
spielenden Kindern und Jugendlichen im Freien ausgehende Lärmemissionen
grundsätzlich erschwert werden. Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen
Lärmquellen gleichgesetzt werden.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für
Wohnen und Umweltschutz wird einstimmig zugestimmt.
11.02.2009 - Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz
Ö 3 - überwiesen
Drucksache 0908/XVIII: Herr Hiller weist den Antrag zurück (für
verhaltensbedingten Lärm ist das Ordnungsamt zuständig)
Drucksache 0908/XVIII: Herr Hiller weist den Antrag
zurück (für verhaltensbedingten Lärm ist das Ordnungsamt zuständig).
18.02.2009 - Ältestenrat
N 3.2 - überwiesen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
01.04.2009 - Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz
Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Zuständig ist nach Auffassung der Umweltverwaltung das Ordnungsamt, da
es sich um verhaltensbedingten Lärm handelt
Zuständig ist
nach Auffassung der Umweltverwaltung das Ordnungsamt, da es sich um
verhaltensbedingten Lärm handelt. In der Diskussion wird festgestellt, dass der
Antrag unpräzise formuliert ist. Es wird nicht benannt, welcher Lärm von welchen
Kindern/ Jugendlichen in welchen Situationen verursacht wird. Herr Büge weist
ausdrüchlich darauf hin, dass nur konkret formulierte Anträge zielführend
seien.
Der Antrag
wird folgendermaßen neu formuliert und die Änderungen einstimmig angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich über
den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das
Landesimmissionsschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass Klagen gegen von
spielenden Kindern im Freien ausgehende Lärmimmissionen grundsätzlich erschwert
werden. Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen
gleichgesetzt werden.
29.04.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich über der Rat den Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das Landesemissionsschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass Klagen gegen von spielenden Kindern im Freien ausgehende Lärmemissionen grundsätzlich erschwert werden. Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen gleichgesetzt werden.
Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, GRAUEN, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Enthaltung der FDP zugestimmt.
23.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 15.9 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen