Drucksache - 1104/XVIII
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Der
Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des
Antrages in folgender Fassung: Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Genehmigung der
Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig den im Berliner
Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu nutzen. Dabei soll insbesondere: 1.
Die
Mindesthöhe für das Aufhängen von Plakaten an Laternen, die selbst weniger als
3,5 m Gesamthöhe haben, so reduziert werden, dass auch an diesen Laternen
Plakate aufgehängt werden dürfen. 2.
Auch
das Plakatieren an historischen Laternenmasten zu erlauben. |
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