Drucksache - 1193/XVIII
Die Anfrage zum Trägerwechsel bei Kindertagestätten wurde sowohl der Juristin des Jugendamtes als auch dem Rechtsamt des Bezirks Neukölln zur Überprüfung vorgelegt. Beide Rechtsprüfungen kommen zu dem übereinstimmenden Ergebnis: Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Herauslösung einzelner Kindertagesstätten aus dem Eigenbetrieb.
Eine Übertragung einzelner Einrichtungen auf freie Träger aus wirtschaftlichen Gründen ist gleichwohl nicht ausgeschlossen. Das Bezirksamt Neukölln hat jedoch keine rechtliche Möglichkeit, die Übertragung von Einrichtungen direkt beim Eigenbetrieb durchzusetzen.
Eine Anfrage an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bestätigte die oben genannten Sachverhalte und verwies auf zwei mögliche Wege, die dem Jugendhilfeausschuss am 15. April 2010 vorgestellt wurden, wie eine Umfrage über einen Trägerwechsel erfolgen kann: Erstens kann der Aufsicht führende Bezirk den Eigenbetrieb bitten, eine solche Umfrage durchzuführen. Das zuständige Bezirksamt Treptow-Köpenick hat dies jedoch abgelehnt.
Eine zweite Möglichkeit bestand darin, dass der Verwaltungsrat den Kita-Eigenbetrieb SüdOst verpflichtet, eine Umfrage zu initiieren. Die in den Verwaltungsrat eingebrachte Beschlussvorlage wurde jedoch in der Sitzung am 29. Juni 2010 mehrheitlich abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass eine solche Umfrage unnötige Unruhe in den Eigenbetrieb bringen und den eingeschlagenen Weg der Konsolidierung gefährden würde.
Das Bezirksamt sieht keine Möglichkeit, eine Umfrage über einen TrägerwechseI im Kita-Eigenbetrieb durchzuführen.
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