Drucksache - 1177/XVIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XIV-274b vom 1.12.2008 - Waßmannsdorfer Chaussee -
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
B-Plan 274b RVO
B-Plan 274b Begruendung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-274b für die Grundstücke Waßmannsdorfer Chaussee 119/125 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow („Waßmannsdorfer Chaussee“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-274b wird nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
  3. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, 3.2.7 der anliegenden Begründung beschrieben.
  4. Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-274b ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mit­teilung zu machen.
 
 

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