Drucksache - 0908/XVIII
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29. April 2009 ist
das Bezirksamt ersucht worden, sich dafür einzusetzen, dass über den Rat der
Bürgermeister das Berliner Landesemissionsschutzgesetz dahingehend geändert
wird, dass Klagen gegen von spielenden Kindern im Freien ausgehende Lärmemissionen
grundsätzlich erschwert werden. Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen
gleichgesetzt werden. Als maßgebliche Behörde ist hierzu die zuständige Senatsverwaltung
für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bereits mit dem RdB-Beschluss
Nr.R-514/2009 vom 16.04.2009 aufgefordert worden, eine entsprechende
Klarstellung im LImSchG Berlin bzw. in der AV LImSchG für eine größere
Rechtssicherheit im Umgang mit Bolzplätzen und ähnlichen Spiel- und
Sportgelegenheiten für Kinder und Jugendliche im Freien sowie auf eine stärkere
Berücksichtigung der besonderen Belange von spielenden Kindern und Jugendlichen
im Immissionsschutzrecht hinzuwirken. Auf der 32. RdB-Sitzung am 18.06.2009 nimmt der RdB die
nachfolgende Stellungnahme der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz, Senatorin Lompscher zur Kenntnis: „Gegenwärtig
werden die Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin
grundlegend überarbeitet. Im Rahmen dieser Überarbeitung wird auch das Thema
„Geräusche durch Kinder“ aufgegriffen. Dabei wird noch deutlicher
als bisher die soziale Adäquanz kindlicher Lebensäußerungen herausgestellt. Die
Bewertung von Geräuschen, die durch den Betrieb von Bolzplätzen verursacht
werden, ist ebenfalls Gegenstand der Überarbeitung. Diese
wird die spezifischen Bedürfnisse spielender Kinder einerseits und die
berechtigten Ruheschutzinteressen der Anwohner von Bolzplätzen andererseits
angemessen berücksichtigen. Bei der
Überarbeitung der Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz
Berlin werden die Bezirke auf der Fachebene eingebunden. Der Rat der
Bürgermeister erhält gemäß § 14 Abs. 1 Satz AZG vor dem Erlass der
überarbeiteten Ausführungsvorschriften die Gelegenheit zur
Stellungnahme.“ Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an. |
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