Drucksache - 0908/XVIII  

 
 
Betreff: Kinderlärm - ja bitte!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/SozWohnUm
Verfasser:Morsbach, MichaelBüge, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz Entscheidung
11.02.2009 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz überwiesen   
Ältestenrat Entscheidung
18.02.2009    49. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz Entscheidung
01.04.2009 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.04.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29. April 2009 ist das Bezirksamt ersucht worden, sich dafür einzusetzen, dass über den Rat der Bürgermeister das Berliner Landesemissionsschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass Klagen gegen von spielenden Kindern im Freien ausgehende Lärmemissionen grundsätzlich erschwert werden.

 

Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen gleichgesetzt werden.

 

Als maßgebliche Behörde ist hierzu die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bereits mit dem RdB-Beschluss Nr.R-514/2009 vom 16.04.2009 aufgefordert worden, eine entsprechende Klarstellung im LImSchG Berlin bzw. in der AV LImSchG für eine größere Rechtssicherheit im Umgang mit Bolzplätzen und ähnlichen Spiel- und Sportgelegenheiten für Kinder und Jugendliche im Freien sowie auf eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Belange von spielenden Kindern und Jugendlichen im Immissionsschutzrecht hinzuwirken.

 

Auf der 32. RdB-Sitzung am 18.06.2009 nimmt der RdB die nachfolgende Stellungnahme der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Senatorin Lompscher zur Kenntnis:

 

„Gegenwärtig werden die Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin grundlegend überarbeitet. Im Rahmen dieser Überarbeitung wird auch das Thema „Geräusche durch Kinder“ aufgegriffen. Dabei wird noch deutlicher als bisher die soziale Adäquanz kindlicher Lebensäußerungen herausgestellt. Die Bewertung von Geräuschen, die durch den Betrieb von Bolzplätzen verursacht werden, ist ebenfalls Gegenstand der Überarbeitung.

 

Diese wird die spezifischen Bedürfnisse spielender Kinder einerseits und die berechtigten Ruheschutzinteressen der Anwohner von Bolzplätzen andererseits angemessen berücksichtigen.

 

Bei der Überarbeitung der Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin werden die Bezirke auf der Fachebene eingebunden. Der Rat der Bürgermeister erhält gemäß § 14 Abs. 1 Satz AZG vor dem Erlass der überarbeiteten Ausführungsvorschriften die Gelegenheit zur Stellungnahme.“

 

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 
 

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