Auszug - Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2008
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Die Bezirkshaushaltsrechnung für das
Haushaltsjahr 2008 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden
Abschlussergebnissen genehmigt: Einnahmen 609.015.880,50
EURO Ausgaben 608.712.462,12
EURO Kassenmäßiges Jahresergebnis 303.418,38 EURO
Haushaltsreste 291.188,10
EURO
(= Ausgabeermächtigung für 2009) Begründung und Rechtsgrundlage: Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Über die Genehmigung der
Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach §
12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch
das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Die beiliegende
Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden
Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO, Berliner
Haushaltsrechnung in der Fassung vom 1. Januar 2009). Sie weist nach, mit
welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet
hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft
des Bezirksamtes. Der Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in
den Hauptausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
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