Auszug - Wahlwerbung erleichtern
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Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender
Fassung: Das Bezirksamt wird gebeten, bei der
Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig
den im Berliner Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu
nutzen. Dabei soll insbesondere: 1.
Die
Mindesthöhe für das Aufhängen von Plakaten an Laternen, die selbst weniger als
3,5 m Gesamthöhe haben, so reduziert werden, dass auch an diesen Laternen Plakate
aufgehängt werden dürfen. 2.
Auch
das Plakatieren an historischen Laternenmasten zu erlauben. Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU
und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der Grünen,
FDP, GRAUEN und LINKEN zugestimmt. |
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