Auszug - Bebauungsplan XIV-109b vom 31.03.2009 - Wutzkycenter -
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: a. Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-109b für die Grundstücke Joachim-Gottschalk-Weg 1/39 und 41 (teilweise), den Joachim-Gottschalk-Weg, den Rotraut-Richter-Platz, einen Abschnitt des Horst-Casper-Steigs sowie Teilflächen des Grünzugs über der U-Bahnlinie 7 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-109b wird nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen. b. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. c. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, Pkt. 4.15 und Pkt. 4.16 der anliegenden Begründung beschrieben. d. Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-109b ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen. Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der
SPD, CDU, Grünen, FDP, GRAUEN und LINKEN bei Enthaltung der beiden
fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.
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