Drucksache - 0859/XVIII  

 
 
Betreff: Bebauung des Tempelhofer Feldes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/Bau
Verfasser:Biele, JürgenBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
13.01.2009 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Bereits vor dieser Beschlusslage war das Stadtplanungsamt tätig und hat im Rahmen der Verfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits Stellung genommen. Diese Stellungnahme wurde auch im Ausschuss für Stadtentwicklung in der 25. Sitzung am 13.01.2009 vorgetragen.

 

Grundsätzlich hat diese Stellungnahme weiterhin Gültigkeit und wurde bei einem erneuten Schriftwechsel zur Änderung des Flächennutzungsplans Berlin und des Landschafts-programms einschließlich Artenschutzprogramms noch erweitert.

 

Zur Transparenz wird der Wortlaut des Schreibens zitiert, wobei die kursiv gedruckten Passagen neu hinzugekommen sind.

 

„Des Weiteren liegt mir der BVV-Beschluss Drs. 0859/XVIII vom 28.01.2009 vor, in dem gefordert wird, dass die Freiflächen im Wesentlichen unbebaut bleiben und insbesondere die vorhandene Freiluftschneise nach Neukölln erhalten wird.

In einem Antwortschreiben von Frau Senatsbaudirektorin Lüscher an den Bezirksverordnetenvorsteher Herrn Koglin zu diesem Thema vom 05.06.2009 wird betont, dass SenStadt beabsichtigt, dieses Verfahren mit „außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung in kooperativer Zusammenarbeit mit dem Bezirk“ durchzuführen.

 

Davon ist nach dem letzten Stand des FNP-Änderungverfahrens nichts zu spüren. Im Gegenteil, die bisherigen Bedenken des Bezirks zu der Bebauung am Columbiadamm sowie auf der Fläche angrenzend  an das Schillerpromenaden-Quartier sind nur nicht in die Überlegungen zur Planung des Tempelhofer Feldes eingeflossen, sondern die uns nun vorliegende FNP-Änderung sieht sogar noch eine höhere Ausnutzung der für die Bebauung vorgesehenen Bereiche vor und stellt damit für den Bezirk eine weitere Verschlechterung dar.

 

Der im Schriftteil erfolgte Verweis der Konkretisierung auf die nachfolgenden Planungsebenen kann auf dieser Grundlage nicht vertrauensbildend sein.

Eine Große Anfrage aus der BVV Neukölln wurde dementsprechend beantwortet.

 

Von bezirklicher Seite bestehen daher zu den einzelnen im FNP-Änderungsplan vorgesehenen Bauflächen unverändert Bedenken. Die durch BVV-Beschlüsse vom 21.06.1995 und neuerlich vom 28.01.2009 (noch ohne Kenntnis zur Erhöhung des Nutzungsmaßes) aufgestellten Forderungen sowie die vom 24.03.1999 und vom 09.10.2008 formulierten Änderungsvorstellungen des Bezirks beschreibe ich erneut mit letztem Sachstand in der folgenden Stellungnahme zu den einzelnen Bauflächen und gehe davon aus, dass unsere stadtplanerisch begründeten Bedenken Berücksichtigung finden:

 

 

Wohnbaufläche (W2) westlich der Oderstraße

 

Das an das geplante Wohngebiet angrenzende Schillerpromenaden-Quartier ist trotz erfolgter Maßnahmen im Rahmen des Quartiersmanagements weiterhin ein Gebiet mit großen sozialen Spannungen. Geprägt wird es durch eine durchgängige Blockrandbebauung und eine sehr hohe Bebauungsdichte im Altbaubestand ohne Grün- und Freiflächen.

 

Der bereits jetzt vorhandene Verkehr stellt eine große Belastung der Anwohner durch den Durchgangsverkehr dar, da sich durch die Lage des Gebiets eine Durchfahrung zur Vermeidung der überlasteten Hauptverkehrsstraßen Columbiadamm/Flughafenstraße und Hermannstraße anbietet.

 

Das Gebiet ist mit eklatanten Defiziten im Bereich der Versorgung mit Kindertagesstätten gekennzeichnet. Neben den Versorgungsdefiziten verfügen selbst die wenigen vorhandenen Kitas nicht über die vorgeschriebenen Freiflächen.

 

Die in diesem Einzugsbereich liegende Karl-Weise-Grundschule hat die Grenze ihrer Belastbarkeit überschritten. In Ermangelung von Freiflächen für den Neubau einer Grundschule (und der dazugehörigen finanziellen Mittel) wurde es erforderlich, auf einer Fläche des Sportgeländes der Jahn-Sporthalle mit Sportplatz am Columbiadamm einen sogenannten Erweiterungsbau zu errichten. Die mobile Unterrichtseinheit wurde 2008 fertig gestellt und zum neuen Schuljahr in Betrieb genommen.

 

Das Gebiet Schillerpromenade sowie der gesamte Altstadtbereich von Neukölln verfügt über keine siedlungsnahen Grünflächen. Auch bei Spiel- und Sportflächen ergeben sich erhebliche Defizite bei der Versorgung. Das Defizit an Jugendfreizeiteinrichtungen (-auch nach zwischenzeitlicher Errichtung und Inbetriebnahme zweier Jugend- und Kindereinrichtungen-), an Sport- und Spielplätzen, beträgt allein für den Bereich Schillerpromenade insgesamt  ca. 20 ha; die neu im FNP dargestellte Baufläche beträgt ca. 27. ha!

 

In der Nachbarschaft eines solchen Gebietes ist eine weitere Verdichtung durch eine Neubaufläche mit hohem Nutzungsmaß nicht vertretbar, da hier neuer Infrastrukturbedarf verursacht wird, der auch im eigenen Neubaugebiet befriedigt werden muss. Eine noch so geringe Aussicht, die bereits vorhandenen eklatanten Defizite in allen Bereichen der Infrastruktur grundlegend abbauen zu können ist damit ausgeschlossen.

 

Bei einer Wohnbaufläche W2 mit einer GFZ-Obergrenze von 1,5 muss davon ausgegangen werden, dass Geschosswohnungsbau der unterschiedlichsten Prägung angesiedelt werden kann, u. a. auch eine blockähnliche Bebauung, wie sie im „Schillerpromenaden-Kiez“ bereits vorhanden ist. Gerade diese Art der Bebauung ist hier unter allen Umständen zu vermeiden. Das ehemalige Planungsziel, das angrenzende Schillerpromenaden-Quartier durch andere Wohnformen und Bewohnerstrukturen zu stabilisieren und aufzuwerten wird dadurch nicht erreicht. Für den Wohnungsbau kommt somit allenfalls eine aufgelockerte Form, z. B. „Wohnpark“ in etwa zweigeschossiger Bauweise mit großzügiger Gründurchwegung und den erforderlichen Infrastrukturflächen in Frage.

 

Die derzeit für das Gebiet der Schillerpromenade vorbereitenden Untersuchungen für ein möglicherweise festzusetzendes Sanierungsgebiet ( - wohl auf Grund der Neuplanung auf dem Tempelhofer Feld, denn einmal wurde ein Sanierungsgebiet bereits verworfen - ) könnte hier nur unwesentliche Verbesserungen schaffen, aber keine Abhilfe.

 

Wenn man all dieses in Betracht zieht und abwägt, kann man nur bereits im Vorfeld durch eine geringere Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke richtungsweisend eingreifen, dies ist Sinn und Zweck des FNP.

Ich erwarte daher weiterhin eine Reduzierung der Baufläche von W2 auf W3 (GFZ bis 0,8). Damit ist eine ausreichende Verwertung des Grundstückes gegeben und mit den entsprechend dieser Ausnutzung möglichen Wohnformen wird gleichzeitig der Lage zum Großstadtpark Rechnung getragen.

 

 

Wohnbauflächen (W2) südlich des Columbiadammes und als Erweiterung des Änderungsverfahrens westlich des Volksparks Hasenheide

 

Eine Bebauung - nun auch zusätzlich als Erweiterung des bisherigen Änderungsverfahrens dargestellt - rund um den Volkspark Hasenheide, als sichtbarer Riegel zwischen die vorhandenen Grünflächen von Friedhof, Hasenheide und zukünftiger „zentralen Parklandschaft Tempelhofer Feld“ gesetzt, wird von mir strikt abgelehnt. Ich verweise auch hier auf die o. g. BVV-Beschlüsse, die unsere planerischen Argumente aus bezirkspolitischer Sicht unterstützen.

 

Dass die bisherige(?) und zukünftige Darstellung der Bauflächen sich dabei an einer „Zuordnung zu den bestehenden bebauten Gebieten und der Nutzung der vorhandenen Erschließungen durch Straßen und Einzugsbereiche des öffentlichen Nahverkehrs orrientieren“ ist nur aus der Sicht überregionaler Stadtplanung zu verstehen, die sich nicht an bezirklichen Belangen orientieren muss. Die gesamte Infrastruktur muss erst einmal geschaffen werden! Auch die soziale Infrastruktur muss in beiden Gebieten überwiegend eigenständig errichtet werden. Vorhandene Freiflächen werden auch hier aufgegeben und als Baufläche dargestellt.

 

Für den gesamten Neuköllner Norden besteht nachweislich ein Grünflächendefizit von 140 ha (!), das auch durch die veränderte Planung für den Flughafen Tempelhof nicht aufgefangen wird, da dieser geplante Freiraum allen Bürgern der Bezirke Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und darüber hinaus überregional zur Verfügung stehen wird. Eine zusätzliche Wohnbebauung auf diesen Flächen ist daher untragbar.

 

Es sollte hier nicht die einmalige Chance vertan werden, alle vorhandenen Grünflächen rund um die Hasenheide, die ebenfalls nicht nur von der Neuköllner Bevölkerung sondern bekanntermaßen überregional genutzt wird, zu erhalten und mit dem geplanten „stadtklimatisch bedeutsamen Grünraum“ auf dem Tempelhofer Feld großzügig zu verbinden.

 

In meiner letzten Stellungnahme habe ich bereits betont, dass der Zeitpunkt des städtebaulichen Wettbewerbs für das Gelände m. E. verfrüht war. Das sogenannte „Columbia-Quartier“ wurde aus dem Zusammenhang der Gesamtplanung des FNP-Änderungsbereiches gerissen, ohne eine endgültige Entscheidung und damit eine einvernehmliche Einigung mit den Bezirken zum Abschluss des Änderungsverfahrens abzuwarten. Das sogen. Lilienthal-Quartier wurde ohne in den Vorbesprechungen eindeutig benannt zu werden in das Verfahren einbezogen. Es ist wohl nicht im Sinne eines Änderungsverfahrens, noch dazu mit diesen stadtpolitischen Auswirkungen, in das sowohl die Bezirke als auch die Öffentlichkeit rechtlich eingebunden werden müssen, Bauflächen bereits vor Abschluss des Verfahrens einseitig als festgelegt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Sicher wird die Konkretisierung der Planung nur eine schrittweise Entwicklung für viele Jahre bedeuten, die bezirklichen stadtplanerischen Erkenntnisse und Vorstellungen für die Zukunft wurden dabei jedoch bisher völlig übergangen. Und die Erhöhung des Nutzungsmaßes am Columbiadamm sowie die Konkretisierung der stadtstrukurellen Verbindung zwischen den Stadtquartieren mit den Ergebnissen aus dem städtebaulichen Ideenwettbewerb zu begründen, unterstützt diese Einstellung; durch die Vorgaben der Senatsverwaltung zu diesem Wettbewerb wurde dieses Ergebnis erst erreicht.“

 

 

Der dritte Unterpunkt des Beschlusses bezieht sich im Falle der Bebauung auf die Schaffung von Wohnraum, der für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar ist. Hierauf hat das Bezirksamt Neukölln von Berlin keinerlei Einflussmöglichkeiten. Ob vom Senat eine ähnliche Förderkulisse wie die bereits abgeschaffte 1. Förderung zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau ins Leben gerufen wird, kann nur zum Zeitpunkt der Bebauung beurteilt werden. Das Bezirksamt schließt sich der Auffassung der Bezirksverordneten-versammlung zur Schaffung von Wohnraum, der für breitere Schichten der Bevölkerung bezahlbar ist, an, jedoch wird dies stark von den hier auftretenden Investoren bzw. den Marktverhältnissen ankommen.

 

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 
 

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