Auszug - Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2009
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In der anliegenden
Nachweisung werden die bis zum 30.06.2009 zugelassenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben dargestellt. Sie werden der
Bezirksverordnetenversammlung auf Grund der Bestimmungen in § 37 Abs. 7 und §
38 Abs. 1 Satz 2 LHO mitgeteilt. Die nachträgliche Genehmigung der bis zum
Jahresabschluss tatsächlich geleisteten Ausgaben und eingegangenen
Verpflichtungen durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach § 37 Abs. 7
und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO unverzüglich nach dem Abschluss der Bücher eingeholt
werden. Gegenüber der
Gesamtbewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist ein
Haushaltsausgleich durch Sperren bei verfügbaren Haushaltsansätzen bzw. durch
Mehreinnahmen sichergestellt. Die Bewilligungen
entsprechen der bisherigen Entscheidungspraxis der Senatsverwaltung für
Finanzen und wurden bzw. werden im laufenden Haushaltsjahr vom Bezirk
entsprechend dem geltenden Haushaltsrecht und der ihm übertragenen Eigenverantwortung
- auch hinsichtlich notwendiger Gestaltungsspielräume in künftigen Haushaltsjahren
- entschieden. Dies beinhaltet ggf. gebotene Veränderungen entsprechend den
Erfordernissen bis zum Abschluss des laufenden Haushaltsjahres. Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: keine, die zugelassenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen nur formal die Ausgabeermächtigungen des
Bezirkshaushaltsplanes um 8.335.047,46 EURO . b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Der Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in
den Hauptausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
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