Drucksache - 1196/XVIII  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2009
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/FinWiHaupt
Verfasser:BzBm BuschkowskyKieseritzky, Rother
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.11.2009    28. nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
1.Halbj09_AufstellungBVV_komplett
Beschlussempfehlung - 2. Lesung

In der anliegenden Nachweisung werden die bis zum 30

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

In der anliegenden Nachweisung werden die bis zum 30.06.2009 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben dargestellt. Sie werden der Bezirksverordnetenversammlung auf Grund der Bestimmungen in § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO mitgeteilt. Die nachträgliche Genehmigung der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten Ausgaben und eingegangenen Verpflichtungen durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO unverzüglich nach dem Abschluss der Bücher eingeholt werden.

 

Gegenüber der Gesamtbewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist ein Haushaltsausgleich durch Sperren bei verfügbaren Haushaltsansätzen bzw. durch Mehreinnahmen sichergestellt.

 

Die Bewilligungen entsprechen der bisherigen Entscheidungspraxis der Senatsverwaltung für Finanzen und wurden bzw. werden im laufenden Haushaltsjahr vom Bezirk entsprechend dem geltenden Haushaltsrecht und der ihm übertragenen Eigenverantwortung - auch hinsichtlich notwendiger Gestaltungsspielräume in künftigen Haushaltsjahren - entschieden. Dies beinhaltet ggf. gebotene Veränderungen entsprechend den Erfordernissen bis zum Abschluss des laufenden Haushaltsjahres.

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine, die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen nur formal die Ausgabeermächtigungen des Bezirkshaushaltsplanes um 8.335.047,46 EURO .

 

b)       Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

          keine

 

 
 

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