Drucksache - 1196/XVIII
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Der
Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der
Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung: In der anliegenden Nachweisung
werden die bis zum 30.06.2009 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
dargestellt. Sie werden der Bezirksverordnetenversammlung auf Grund der
Bestimmungen in § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO mitgeteilt. Die
nachträgliche Genehmigung der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten
Ausgaben und eingegangenen Verpflichtungen durch die
Bezirksverordnetenversammlung wird nach § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO
unverzüglich nach dem Abschluss der Bücher eingeholt werden. Gegenüber der Gesamtbewilligung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist ein Haushaltsausgleich durch Sperren
bei verfügbaren Haushaltsansätzen bzw. durch Mehreinnahmen sichergestellt. Die Bewilligungen entsprechen der
bisherigen Entscheidungspraxis der Senatsverwaltung für Finanzen und wurden
bzw. werden im laufenden Haushaltsjahr vom Bezirk entsprechend dem geltenden
Haushaltsrecht und der ihm übertragenen Eigenverantwortung - auch hinsichtlich
notwendiger Gestaltungsspielräume in künftigen Haushaltsjahren - entschieden.
Dies beinhaltet ggf. gebotene Veränderungen entsprechend den Erfordernissen bis
zum Abschluss des laufenden Haushaltsjahres. Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine, die zugelassenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen nur formal die Ausgabeermächtigungen des
Bezirkshaushaltsplanes um 8.335.047,46 EURO . b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine |
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