Auszug - Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2010/2011 (Doppelhaushalt)  

 
 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 23.09.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1172/XVIII Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2010/2011 (Doppelhaushalt)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/FinWiBA/FinWi
Verfasser:BzBm BuschkowskyBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss

Der Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2010 und 2011 wird wie folgt beschlossen:

Der Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2010 und 2011 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

2010

2011

 

 

 

Einnahmen/Ausgaben:

677.725.100 €

684.960.300 €

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen:

3.840.000 €

2.850.000 €

 

 

 

Die Abschlussbeträge des Haushalts sind folgenden Teilen zuzuordnen:

 

 

 

Verwaltungshaushalt - Einnahmen:

667.985.100 €

674.854.300 €

 

 

 

Verwaltungshaushalt - Ausgaben:

668.558.100 €

675.680.300 €

 

 

 

Investitionen - Einnahmen:

9.740.000 €

10.106.000€

 

 

 

Investitionen - Ausgaben:

9.167.000 €

9.280.000 €

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen für
Investitionen:

 

3.840.000 €

 

2.850.000 €

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Abschlusssummen ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neukölln für die Jahre 2010 und 2011.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 5950 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 5950 zu überarbeiten. Sofern sich aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Veränderung der Globalsummen titelgenaue Zuordnungen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig – auch außerhalb des Kapitels 5950 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Bezirkshaushaltsplanes Neukölln darzustellen.

 

Begründung:

 

1.                       Allgemeines

1.1.                Aufstellungsverfahren          
Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme, bestehend aus den Teilsummen für den Verwaltungshaushalt und für Investitionen. 

Auf Grund der hohen Konsolidierungsnotwendigkeiten des Berliner Haushaltes ist nicht auszuschließen, dass vom Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und sachbezogene Änderungen beschlossen werden. Insoweit empfiehlt sich eine entsprechende Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses ohne nochmalige Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung redaktionelle und zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.   

Nach der Terminplanung der Senatsverwaltung für Finanzen und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden die Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlungen zu den Bezirkshaushaltplänen bis zum 25. September 2009 erwartet.        

Der vorgelegte Bezirkshaushaltsplan entspricht in seiner Gliederung im wesentlichen dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2008 /2009. Die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen im Aufstellungsrundschreiben und in weiteren Rundschreiben sind eingehalten.          

Auf die wesentlichen Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird besonders hingewiesen. Auf die Fundstelle im Hausnetz-Verzeichnis wird verwiesen:  

I:\Steuerungsdienst\FB_Finanzen\Haushalt\HaushaltsPlan\2010_2011\BA-Beschluss_BVV-Vorlage

Die Ansätze der einzelnen Planjahre sind in der Regel identisch, Abweichungen sind erläutert.     

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2008. Die Zuweisung für den Verwaltungshaushalt wurde im wesentlichen, nach Einbeziehung auch von sogenannten Transferprodukten, auf der Grundlage der sich aus der KLR ergebenden Budgetierungsdaten vorgenommen. Für das Planjahr 2011 ist eine Globalsummen-Neuberechnung nach Vorliegen der Budgetierungsdaten aus dem Abschluss der KLR 2009 vorbehalten. 

1.2.                Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks 
Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind, soweit möglich, weitestgehend sachbezogen umgesetzt; dies im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten, um in der Diskussion mit der Senatsverwaltung für Finanzen zur Haushaltswirtschaft mit nachvollziehbaren Zahlen argumentieren zu können. Die weiterhin angespannte Haushaltssituation des Landes Berlin erfordert bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplanes 2010/2011 unverändert eine stringente Ausgabendisziplin. Hieraus resultiert eine Bezirkszuweisung, die eine sachgerechte Aufgabenerfüllung fast unmöglich macht. Das Bezirksamt hat sich deshalb entscheiden müssen, die Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2008 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 festzulegen und damit weitestgehend zu erhalten. Hieraus folgt auch die Grundsatzentscheidung, im Personalbereich keinen weiteren pauschalen Reduzierungen mehr vorzunehmen. Insoweit sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ist-Werten des Jahres 2008 die Eckwerte/Kostenstellenbudgets abgeleitet worden. Auf dieser Basis und unter der Einbeziehung weiterer Sachverhalte aus der 1. Fortschreibung der Globalsummen für die Bezirke sind die Vorgaben zur Planerstellung an die Abteilungen ergangen und im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes umgesetzt.

Zum Ausgleich der unterschiedlichen Vorgaben in der Zuweisung sowie unterschiedlicher Fortschreibungsnotwendigkeiten ist im Haushaltsjahr 2011 im Kapitel 5950 eine allgemein zu erwirtschaftende oder im Rahmen der zu erwartenden Fortschreibung aufzulösende pauschale Minderausgabe i. H. v. 1,2 Mio. € eingestellt. Ebenfalls an dieser Stelle sind als pauschale Mehrausgabe die Mittel zur Zentralisierung der Familienkasse i. H. v. 82,3 T€ reserviert.

 

2.                       Einnahmen   
Die Zuweisung der Teilsumme für den Verwaltungshaushalt berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2008 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden. Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über das Produktbudget vorgesehen ist. Als erwartete Erlösbeteiligung aus den Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfonds ist eine Einnahmeerwartung von 1 Mio. € zugrunde gelegt. Im Vergleich zu den Verkaufserlösen des Jahres 2008 (3,27 Mio. €) ist dieser Wert zwar zurückhaltend aber in Anbetracht der Entwicklung im Jahre 2009 als durchaus optimistisch einzuschätzen. Zudem ist im Jahr 2010 das positive Ergebnis des Jahres 2008 i. H. v. 304 T€ eingestellt.     

3.                       Ausgaben

 

3.1.                Verwaltungshaushalt
Das in der Globalsumme zugrundegelegte Budget für den Verwaltungshaushalt basiert grundsätzlich auf produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke, wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge/Planmenge x Median = Zuweisungspreis“ folgt. Auf Grund der durch die Senatsverwaltung für Finanzen neu vorgenommenen Pagatorisierung (Zahlbarmachung) der kalkulatorischen Kosten sind die Globalsummen der Bezirke und damit auch die einzelnen Produktbudgets um die entsprechenden Beträge angehoben worden. Der somit in den Produktbudgets enthaltene sogenannte budgetunwirksame (buw) Kostenbestandteil ist gemäß Vorgabe in i. H. v. rd. 51 Mio. € an zentraler Stelle (Kapitel 5950) veranschlagt.           
 
Die Summe aller bezirklichen Globalsummen ist durch den von der Senatsverwaltung für Finanzen fortgeschriebenen und vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Plafond gedeckelt. Das rechnerische Produktsummenbudget ist aus diesem Grund gegenüber dem tatsächlich zugewiesenen Produktsummenbudget um 5,12 % für 2010 und 2,47 % für 2011 abgesenkt (normiert).      

Das Bezirksamt hat auf der Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme, wie bereits unter Tz. 1.2 dargelegt, die Haushaltseckwerte für den Verwaltungshaushalt errechnet und den Abteilungen vorgegeben. 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Bezirken erneut Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben. Darüber hinaus wurden Teilbudgets (früher Zielbudgets) für bedeutende Ausgabebereiche errechnet, welche nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Die folgende Darstellung zeigt die Leitlinien und Teilbudgets und deren Umsetzung im vorliegenden Entwurf.    


 

Vorgabe SenFin

in T€

Ansätze
Bezirk in T€

Leitlinien

2010

2011

2010

2011

Lernmittel

1.419

1.419

1.467

1.467

Lehrmittel

1.880

2.115

1.880

2.115

Hochbauunterhaltung

10.393

10.393

11.595

11.583

Tiefbauunterhaltung

2.239

2.239

2.649

2.649

Ausbildungsmittel

1.250

1.250

1.250

1.250

Teilbudgets der Transferausgaben

 

 

 

 

Hilfen in bes. Lebenslagen (ohne KraHi)

93.099

95.811

93.099

95.811

Krankenhilfe (Soz)

7.717

7.717

7.717

7.717

Hilfen zur Erziehung

40.784

40.784

44.535

44.535

Kindertagesbetreuung

78.906

81.559

78.906

81.559

Tagespflege

2.253

2.253

2.253

2.253

Psychiatrie-Entwicklungs-Programm

1.132

1.149

1.132

1.149

 

3.1.1.            Personalausgaben
Die Ausgaben für das Personal - ohne Jobcenter - sind im Bezirkshaushalt mit 70.952,8 T€ in 2010 und 71.096,6 T€ in 2011 veranschlagt. Bei der Bestimmung des Richtwertes im vorhergehenden Eckwertebeschluss wurde für das Personal der Status Quo zugrunde gelegt. Somit sind die Ansätze für die Personalausgaben in Abhängigkeit von der Ausgabenprogose des Jahres 2009 gebildet worden. Dabei wurden weitere Einzeltatbestände wie Netzwerk Kinderschutz, Abschichtung Sozialpass, Projekt Fallmanagement, Umsetzung Wohngeldnovelle, Zentralisierung Kindergeldkasse und Vermietung Saalbau ergänzt. Auch berücksichtigt sind insbesondere die Beträge des auslaufenden Anwendungstarifvertrages (rd. 2,31 Mio. €) und des Tarifergebnisses (rd. 503 T€). Auf die Abbildung der jährlichen Fortschreibung zur Lohndrift (+0,7 %) genauso wie zur von der Senatsverwaltung für Finanzen errechneten Fluktuationseinsparung wurde bewusst verzichtet.         
Die Bezirksverwaltung Neukölln weist im Vergleich aller Bezirksverwaltungen die geringste Personaldichte in Relation zur Einwohnerzahl auf. Die durchschnittliche Personalausstattung aller Berliner Bezirke bezogen auf die Personalausgaben des Jahres 2008 unterschreitet die Neuköllner Bezirksverwaltung um rd. 20 %. Soziostrukturelle Belastungen oder Sonderbedarfe sind hierbei noch völlig unberücksichtigt. In einigen Fachbereichen sind die Personalausstattung und damit auch die Belastung der Mitarbeiterschaft bis an die Grenze der Verantwortbarkeit abgesenkt. Aus diesem Grunde kann der Personalbereich zur Entlastung des Sachmittelhaushalts nicht über das bisherige Maß in Anspruch genommen werden. Das Personalsoll des Jahres 2009 wurde daher für den Doppelhaushalt unter Berücksichtigung der o. g. Tatbestände unverändert fortgeschrieben. Personalkürzungen können nur in Einzelfällen mit besonderen Spezifika in Betracht kommen.        


3.1.2.            Sachausgaben
Die Planung der Sachausgaben ist mit dem durch das Bezirksamt beschlossenen Grundsatz der weitestgehenden Spiegelung der Ist-Ausgaben des Jahres 2008 erfolgt. Damit einhergehend ist auch die Beibehaltung der politischen Schwerpunktsetzungen in den Ausgabebereichen          

·     Quartiersmanagement

·     Stadtteilmütter etc

·     Campus Rütli (CR²)

·     Schulstationen

·     Musikschule

·     Bibliotheken

·     Wachschutz an Schulen

·     Radwege

·     Hochbauunterhaltung

erfolgt.

Der Ausgabebereich Musikschule wurde um weitere 500 T€ gestärkt, um den Abbau der Wartelisten weiterhin zu gewährleisten. Hinzu kommt ein weiterer politischer Schwerpunkt. Um zu gewährleisten, dass der KJGD nunmehr verstärkt die Familien mit Neugeborenen aufsuchen und beraten kann, wurden die Personalmittel um 160 T€ verstärkt. Diese Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.          

Hierzu ist anzumerken, dass den Bezirken in den Transferausgabebereichen KdU (Kosten der Unterkunft) und HzP (Hilfe zur Pflege) die Möglichkeit eröffnet ist, erzielte Einsparungen i. H. v 1 Mio. € für andere Ausgabenbereiche zu verwenden. Haushaltstechnisch sind diese Mittel als pauschale Minderausgabe im Kapitel 5950 eingestellt.          

Die Entwicklung der Sozialstruktur und die damit verbundenen Konsequenzen erfordert, dass für den Ausgabebereich HzE (Hilfen zur Erziehung) eine Veranschlagung über dem von der Senatsverwaltung für Finanzen errechneten Teilbudget erfolgen muss. Auch hier ist der Ausgabewert des Jahres 2008 veranschlagt. Deutlich zu machen ist an dieser Stelle, dass die Differenz von dem gemäß der Zuweisung zur Verfügung stehenden Teilbudget i. H. v. 40,8 Mio. € zu dem nunmehr veranschlagten Betrag i. H. v. 44,5 Mio. € durch Reduzierungen von Ausgabemöglichkeiten anderer Bereiche finanziert ist. Für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 gilt es für die Abteilung Jugend zwingend, die im Haushalt vorgesehenen, 44,5 Mio. € zu halten. Im Hinblick auf die bereits für das Haushaltsjahr 2009 prognostizierte Ausgabenhöhe (rd. 48 Mio. €) besteht hier ein erhebliches finanzielles Risiko für den bezirklichen Haushalt.           

Verstärkt wird dieses Risiko, durch den Beschluss des Abgeordnetenhaus ein neues Abfederungsmodell für diesen Ausgabebereich einzuführen. Es handelt sich nicht mehr, wie in der Vergangenheit praktiziert, um ein kamerales Abfederungsmodell, bei dem 75 % der über der Zumessung liegenden Ausgaben ausgeglichen werden. Nunmehr kommt ein an den Fällen und Fallkosten orientiertes Abfederungsmodell zum Einsatz. Das Abgeordnetenhaus hat in Bezug auf die Verabredungen der Jugendstadträte zur Sicherung der Begrenzung der Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung das sogenannte „50:50 Modell“ beschlossen. Darin sind zwei wesentliche Punkte enthalten, die zukünftig zu beachten sind.

Zum einen trägt der jeweilige Bezirk Kostenüberschreitungen je Fall, die über dem zugewiesenen Stückpreis liegen, in voller Höhe selbst.      

Zum anderen tragen die Bezirke Überschreiten ihrer jeweiligen Planmenge ebenfalls zu 50 % selbst. Das heißt, dass jeder Bezirk nur 50 % der Planmengeüberschreitungen zu Stückkosten des fortgeschriebenen Medians im Rahmen der Basiskorrektur / Nachbudgetierung nachträglich zugewiesen bekommt.   

Damit tragen die Bezirke ein erhebliches finanzielles Risiko an den Stückkosten und Fallmengenüberschreitungen. Für den Bezirk Neukölln bedeutet dieser Mechanismus, dass die durchschnittlichen Fallkosten unabdingbar gesenkt werden müssen. Da für den Bezirk Neukölln auch weiterhin damit zu rechnen ist, dass es zu Steigerungen der Fallzahlen kommt, muss es im Grunde durch die neuen Regelungen der Basiskorrektur zu einer deutlichen Unterschreitung des Medians bei den Kosten pro Fall kommen.  

Das Bezirksamt ist gehalten, frühzeitig bei Anzeichen der Nichteinhaltung der nunmehr eingestellten Haushaltsmittel zur Sicherstellung des Gesamthaushaltes massive haushaltswirtschaftlich steuernde Eingriffe in den Etat des Jugendamtes vorzunehmen.     

Insgesamt betrachtet ist die Zuweisung für das Teilbudget HzE mit dem neuen Berechnungsschlüssel für den Bezirk Neukölln weder als auskömmlich noch als akzeptabel anzusehen. Auch wenn dieses Berechnungsverfahren durch die Jugendstadträte entwickelt und angeblich fachlich unterlegt ist, fordert der Bezirk Neukölln eine Revision dieser Entscheidung, da sie zu absurden Ergebnissen führt. Ein Berechnungsschema für Sozialleistungen ohne Berücksichtigung von Sozialindizes, welches zur Folge hat, dass in den Bezirken, in denen sich die sozialen Verwerfungen in der Stadt manifestieren, Einschnitte unter dem Status Quo des Jahres 2008 hinzunehmen sind und in anderen Bezirken mit ausgewogener Bevölkerungsstruktur Aufwüchse über das Ist des Jahres 2008 hinaus eintreten, ist weder politisch erklärbar noch sinnvoll und auch fachpolitisch mehr als fragwürdig.           


3.1.3.            Jobcenter Neukölln – Kapitel 3960 –            
Im Jobcenter sind derzeit rd. 290 Mitarbeiter/innen des Bezirks tätig. Die Finanzbeziehungen des Bezirks zum Jobcenter sind im Kapitel 3960 dargestellt. Neben den Personalausgaben für die im Jobcenter tätigen Beschäftigten der Bezirksverwaltung und den Erstattungen durch das Jobcenter enthält dieses Kapitel auch die Sachausgaben für die Leistungen des kommunalen Trägers an SGB II-Berechtigte (Kosten der Unterkunft) und die vom Bezirk zu erstattenden Verwaltungskosten bezüglich des kommunalen Finanzierungsanteils in Höhe von 12,6 % der Verwaltungsausgaben des Jobcenters.    

3.1.4.            Investitionen 
Bei den Baumaßnahmen entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5,5 Mio. € hat der Bezirk 5.070.000 € für das Haushaltsjahr 2010 und 6.337.000 € für das Haushaltsjahr 2011 als pauschale Zuweisung erhalten. Der Bezirkshaushaltsplan berücksichtigt, wie bisher, eine zulässige Herausnahme von 20 % aus dieser pauschalen Zuweisung zugunsten der baulichen Unterhaltung (1.014.000 € im Jahr 2010 und 1.267.000 € im Jahr 2011).          

Die Pauschale Zuweisung für 2011 wurde durch die Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen einer Rundungsfehlerkorrektur um 1.000 € reduziert. Dieser sich nachträglich ergebende Korrekturbetrag wurde von der 20 %igen Kürzung zugunsten der baulichen Unterhaltung abgesetzt, um nicht die einzelnen Planungsjahre der Baumaßnahmen anpassen zu müssen.

Die vom Bezirk angemeldete Maßnahme „4212-73825 –Umbau der südlichen Karl-Marx-Straße-“, wobei es sich um den nicht förderfähigen Eigenanteil handelt (Einnahme nach dem StrABG) überschreitet nunmehr die Vorgabe. Trotz der nicht erhöhten Zuweisung wurde die Maßnahme im Datenbestand belassen. Insofern musste die Finanzierung aus anderen Haushaltsmitteln sichergestellt werden.

Für diverse Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung haben sich Veränderungen im Rahmen der Revision ergeben, die der als Anlagen beigefügten Aufstellungen zu entnehmen sind. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen sind in die Revision als wesentliche Aspekte die Inhalte der überbezirklichen Dringlichkeitsliste der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Erkenntnisse aus dem Mittelabfluss in den Vorjahren bzw. aus dem Stand der Planungen (z. B. Grundstücksfrage Clay-Oberschule) eingeflossen.



4.                       Produktorientierter Haushalt
Die wieder beigefügte produktorientierte Darstellung zeigt auf, dass es trotz der bestehenden schwierigen Haushaltslage keine Einstellungen externer Dienstleistungen geben soll. Die umzusetzenden Konsolidierungsvorgaben führen zwar zwangsläufig zu verminderten Produktkosten, diese beruhen jedoch in der Regel nicht auf Mengenreduzierungen.

 

5.                       Gender Budgeting    
Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert wieder, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Auf Grund gemeinsamer Festlegung der Bezirke im Rat der Bürgermeister gilt dieses einheitlich für 78 Pflichtprodukte. Diese und weitere Produkte sind im Vorbericht zusammengefasst erläutert. Einzelerläuterungen befinden sich zusätzlich bei den Produktdarstellungen im produktorientierten Haushalt.

 

6.                       Bürgerhaushalt
Der Bezirkshaushalt Neukölln wird erneut unter Beteiligung von interessierten Bürgern und Bürgergruppierungen erstellt. Die Beschlüsse des Bezirksamtes zu den Eckwerten und die aktuelle Arbeitsfassung standen im Internet (http://www.berlin.de) aber auch in den den Haushalt bearbeitenden Dienststellen für jedermann zur Verfügung. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde über ein in den Bürgerämtern ausgelegtes Informationsblatt und in Form einer öffentlichen Bekanntmachung in beiden Bezirkszeitungen aufmerksam gemacht.          

Grundsätzlich ist es dem Bezirksamt und insbesondere den Fachausschüssen möglich, über Anträge interessierter Bürger zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses zu bewirken.


7.                       Haushaltspolitische Zusammenfassung        

Die Globalzuweisung für den Bezirk Neukölln zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2010/2011 ist gemessen an der Aufgabenstellung und den Erfordernissen des Bezirkes unzureichend. Der vorgelegte Haushaltsentwurf kann in der Haushaltswirtschaft nur realisiert werden, wenn folgende Erwartungen auch Realität werden:         

1.              Die HzE werden gemessen am wahrscheinlichen Ist 2009 um rund 4,5 bis 5 Mio. Euro abgesenkt.  

2.              Die Transferausgaben HbL und KdU werden in 2010 und 2011 um jeweils 1 Mio. Euro abgesenkt.    

3.              Die Erlösabführung des Liegenschaftsfonds in Höhe von 1 Mio. Euro erweist sich als realistisch.     

4.              Die Sozialstruktur des Bezirkes stabilisiert sich zumindest auf dem heutigen Niveau.          

Sofern auch nur eine der vorstehenden Voraussetzungen sich von der Prognose deutlich entfernt, sind haushaltssteuernde Maßnahmen im Ausgabenbereich unausweichlich. Der Haushaltsplanentwurf 2010/2011 enthält keinerlei Auffangpositionen. Über einzusetzende Rücklagen verfügt der Bezirk nicht.        

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz, Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin und §§ 11 – 33  der Landeshaushaltsordnung

 

 

Anlagen:

 

·                  Investitionsplanung 2009 – 2013 gemäß Senatsbeschluss 

·                  Baumittelliste 2010/2011

 

 

Es erfolgen Redebeiträge von Herrn BzBm Buschkowsky, Herrn BV von Kieseritzky, Herrn BV Oeverdieck, Frau BV Schwarzer, Herrn BV Wagner, Herrn BV Lück, Frau BV Dr. Stelz und Herrn BV Schumacher.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen und LINKEN bei Gegenstimmen der FDP, GRAUEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.


  Beschluss: 23.09.2009 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Termingerecht am 23.09.2009 realisiert Verantwortlich:
BA/FinWi  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 23.09.2009  
Vermerk:

 
 

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